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Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe

Allgemeine Informationen

Die kleinen Unternehmen sind das Rückgrat der Salzburger Wirtschaft und tragen zur besonderen Stabilität des regionalen Arbeitsmarktes bei. Ziel ist es, Kleinunternehmen dazu zu motivieren, Investitionen vorzunehmen, die zur nachhaltigen Sicherung bzw. Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft beitragen.

Voraussetzungen

Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind.

Im Jahresschnitt höchstens 20 Arbeitnehmern ohne Lehrlinge (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalente).

Gefördert werden die Durchführung von eigen- oder kreditfinanzierten materiellen Investitionen, die dazu dienen:

  • bauliche oder maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen zu erwirken
  • neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw. Produktionsverfahren anzuwenden
  • in Tourismus- oder Freizeitbetrieben eine Saisonverlängerung, die Gewinnung neuer Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder die Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen zu erzielen

Erforderliche Unterlagen

  • Angebote zu den beantragten Kostenpositionen über € 5.000,00 netto.
  • Bauplan + Baubewilligung (bei Bauvorhaben)

Verfahrensablauf

Keine Daten vorhanden

Kosten

Für den Förderwerber fallen keine Kosten an.

Fristen

Mit der Umsetzung des Projektes (Bestellung/Auftragsvergabe) darf erst nach der Antragsstellung begonnen werden. Antragseingang = Anerkennungsstichtag.

Die Abrechnungsunterlagen sind spätestens 3 Monate nach der Fertigstellung des Projektes an die Förderstelle zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen

Förderrichtlinie

https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Documents/Wachstumsprogramm-RL01012019.pdf

Rechtsbehelfe

Gegen Ablehnungen kann eine Invervention erfolgen. Hierfür wird eine Stellungnahme an den zuständigen Sachbearbeiter/an die Geschäftsführung des Salzburger Wachstumsfonds (per Mail) übermittelt. Über den Einspruch wird bei der Wachstumsfondssitzung dann beraten.

Zusätzliche Informationen

Gefördert wird durch die Gewährung einer Prämie (Direktzuschuss) in Höhe von 10 % der förderbaren Investitionskosten. Die Förderbemessungsgrundlage (Summe der förderbaren Kosten) ist mit 40.000,- Euro begrenzt.

In Regionalfördergebieten beträgt die Prämie 15 %. Diese Regionalfördergebiete sind:

  • Bezirk Tamsweg – nationales Regionalförderungsgebiet Lungau
  • Lammertal – Gemeinden Abtenau, Annaberg und Rußbach
  • Saalachtal – Gemeinden Lofer, St. Martin bei Lofer, Unken und Weißbach
  • Unterpinzgau – Gemeinden Bruck, Dienten, Fusch, Lend, Rauris und Taxenbach
  • Oberpinzgau – Gemeinden Krimml, Wald, Neukirchen, Bramberg, Hollersbach, Mittersill, Stuhlfelden, Uttendorf, Niedernsill

Zuständige Stelle

Land Salzburg – Abteilung 1, Wirtschaft, Tourismus & Gemeinden

Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung

Authentifizierung und Signatur

Der Fördervertrag sowie der Verwendungsnachweis müssen firmenmäßig gezeichnet werden (inkl. Firmenstempel)

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus & Gemeinden

Südtirolerplatz 11, 5020 Salzburg

Telefon: +43 662 8042 3798

Mail: wirtschaft@salzburg.gv.at

Zum Formular

Online-Antrag:

https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/wachstumsprogramm.aspx

Für den Inhalt verantwortlich

Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus & Gemeinden

Südtirolerplatz 11, 5020 Salzburg

Datenschutzrechtliche Informationen

Datenschutzinformation gemäß dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in der jeweils gültigen Fassung: Die Verarbeitung der im Förderungsantrag sowie in etwaigen Ergänzungen angegebenen personenbezogenen Daten erfolgt zum Zwecke der Vorbereitung und Erfüllung einer Förderungsvereinbarung mit dem Förderungswerber.

Die Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, werden diese eingehalten. Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen und allenfalls aus Skartierungsvorschriften.

Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass gesetzliche Vorgaben dies verlangen (z.B. Transferbericht). Dies kann auch den Austausch von etwaigen personenbezogenen Daten mit anderen bzw. zwischen Förderungsstellen/Förderberatungsstellen zum Zwecke der Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und der Prüfung des Verwendungsnachweises umfassen.

Nähere Informationen zum Datenschutz und zur Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte finden Sie auf der Webseite des Landes Salzburg, abrufbar unter: www.salzburg.gv.at/datenschutz.

Letzte Aktualisierung

18.07.2023