Die Überprüfung darf nur von befugten Betrieben bzw. Personen, wie Rauchfangkehrern, Heizungsinstallateuren oder Wartungsfirmen vorgenommen werden. Die Ergebnisse der Überprüfung sind in die Heizungsanlagen-Datenbank des Landes einzutragen.
Eine Überprüfung ist notwendig:
Für die Überprüfung haben Sie 7 Monate Zeit (3 Monate vor bis 3 Monate nach dem Stichmonat). Überprüfungen vor Beginn dieses Zeitraums werden nicht angerechnet!
Wenn die Anlage eine Ausfallreserve ist und weniger als 250 Stunden im Jahr betrieben wird muss sie nicht regelmäßig überprüft werden. Es muss aber nachgewiesen werden, dass die Anlage nicht länger in Betrieb war.
Überprüft werden unter anderem:
Bei den Überprüfungen festgestellte Mängel sind bis zur angegebenen Frist zu beheben. Der zuständige Rauchfangkehrer kontrolliert, ob die Überprüfung durchgeführt wurde und die Mängel behoben wurden.
Bei Anlagen mit einer Nennleistung über 70 kW werden zusätzlich wichtige Faktoren kontrolliert, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz haben.