Für die örtliche Raumplanung (Räumliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne) sind die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich verantwortlich. Für die überörtliche Raumplanung sind die Landesregierung und die Regionalverbände (Gemeindeverbände) zuständig.