Rechtsgrundlage: Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Förderung von Versicherungsprämien gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und im Tierbestand.
Durch die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für eine Deckung von Verlusten an landwirtschaftlichen Kulturen und im Tierbestand werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Das Land Salzburg leistet die erforderliche Kofinanzierung gemäß der Sonderrichtlinie Versicherungsprämienförderung.