Der Landeskulturbeirat berät die Landesregierung in zentralen Fragen der Kulturpolitik. Die rechtliche Grundlage bildet das Salzburger Kulturförderungsgesetz. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre und die Tätigkeit ist weitgehend ehrenamtlich.
Die Wahl des Landeskulturbeirats für die Funktionsperiode 2025 bis 2029 findet von 17. bis 26. Juni 2025 statt. Insgesamt werden 13 Mitglieder des LKB gewählt.
Alle Kulturinteressierten sind eingeladen, sich als Kandidat/Kandidatin zu bewerben!
Voraussetzungen:
Folgende Sparten stehen zur Auswahl: Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Kulturzentren/ Kulturinitiativen, Medien/Medienkunst, Musik, Volkskultur sowie eine „Freie Liste".
Senden Sie Ihre Bewerbung an: kunst-kultur@salzburg.gv.at
1. Alle Mitglieder des Landeskulturbeirates sind zur Wahrnehmung der Belange aller kulturellen Bereiche berufen.
2. Der Landeskulturbeirat ist insbesondere zu folgenden Fragen zu hören und kann nach eigenem Ermessen Stellungnahmen abgeben:
3. Im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit kommen dem Landeskulturbeirat die folgenden weiteren Aufgaben zu:
4. Der Landeskulturbeirat kann darüber hinaus alle Angelegenheiten des Kunst- und Kulturlebens im Land Salzburg von sich aus zum Gegenstand seiner Beratungen machen.
Kunst und Kultur setzen Impulse in unserer Gesellschaft und wirken auf unser Zusammenleben. Gleichzeitig finden globale Umwälzungen und Krisen Resonanz im regionalen kulturellen Leben und stellen es vor große Herausforderungen. Für die Kulturpolitik des Landes Salzburg bedeutet das, sich mit den sich ändernden Verhältnissen auseinanderzusetzen sowie ihre strategischen Ziele und die daraus abgeleitete Förderpolitik laufend damit in Einklang zu bringen. Für ein zeitgemäßes Kulturleben braucht es vielerlei: neue ästhetische Ausdrucksformen sowie die Überprüfung etablierter Genres, die Stärkung von Partizipation, Inklusion und Diversität, innovative Wege in der Kulturvermittlung sowie adäquate Rahmenbedingungen für Kulturtätige. Damit dies gelingen kann, bedarf es eines Dialogs auf Augenhöhe zwischen allen am Kulturleben aktiv Beteiligten: Kulturtätiger, Künstler:innen, politischer Entscheidungsträger:innen, Kulturinstitutionen und -organisationen und Kulturverwaltung. Diesen Dialog zu fördern, ist unser Anspruch als Landeskulturbeirat.
Funktionsperiode 2021 bis 2025
Gewählte Mitglieder:
Die drei weiteren stimmenstärksten Kandidatinnen und Kandidaten:
Folgende sieben Mitglieder wurden von der Salzburger Landesregierung laut
Geschäftsordnung des Landeskulturbeirats berufen:
Die Tätigkeitsperiode des Landeskulturbeirats beträgt vier Jahre. Sie begann mit der
konstituierenden Sitzung am 4. Oktober 2021.
Im Rahmen ihres Besuchs im Landeskulturbeirat diskutierte Waltraud Langer, Landesdirektorin des ORF Salzburg, gemeinsam mit ORF-Redakteurin Nicole Brunner und Vertreter:innen des LKB über die Kulturberichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und stand für Fragen aus der Kulturszene zur Verfügung.
Innerhalb des ORF sieht sich das Salzburger Landesstudio als das Kulturlandesstudio in Österreich, das eine große Anzahl von Beiträgen für „Salzburg heute“, Radio Salzburg, Ö1 und ZiB über die unterschiedlichsten Genres von Kunst und Kultur produziert.
Unter anderem kamen bei dem Treffen die unterschiedlichen Möglichkeiten von Vorankündigungen von Kulturveranstaltungen und Hinweise zur gelingenden Bewerbung zur Sprache, besonders im Rahmen des Veranstaltungskalenders unmittelbar vor „Salzburg Heute”, also zur besten Sendezeit. An die Redaktion können Kulturveranstalter:innen Videomaterial zukünstlerischenInhalten schicken, idealerweise circa 14 Tage vor dem gewünschten Ausstrahlungstermin an veranstaltungen.salzburg@orf.at.
Weitere Themen waren die vom Landesstudio produzierten und österreichweit ausgestrahlten Dokumentationen zu besonderen Themen der Kulturlandschaft Salzburgs (z.B. moderne Architektur im Land Salzburg, 50 Jahre Rauriser Literaturtage, 40 Jahre Goldegger Dialoge). Immer wieder sei es für Kulturveranstalter:innen von Interesse, mit Archivmaterial des ORF zu arbeiten, so der Hinweis aus dem LKB-Plenum: Die Nutzung von Material aus dem ORF-Archiv ist grundsätzlich möglich, allerdings kostenpflichtig.