Die Förderung beläuft sich auf:
Es ist kein Verwendungsnachweis zu erbringen. Belege und mit dem Förderungsgegenstand in Zusammenhang stehende Unterlagen sind sieben Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der gesamten Förderung, mindestens jedoch ab der Durchführung der Leistung, sicher und geordnet aufzubewahren. Dies gilt auch für Förderungen, für die kein belegmäßiger Nachweis an die Förderstelle zu erbringen ist. Stichproben-Kontrollen sind jederzeit möglich.