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Bezug von Giften

Im Chemikaliengesetz und in der Giftverordnung ist festgelegt, von wem und unter welchen Bedingungen Stoffe und Mischungen mit akut toxischen Eigenschaften (Gifte) bezogen werden können und welche Sicherheitsvorkehrungen bei der Verwendung zu beachten sind.
Formulare

Die Rechtstexte in der gültigen (konsolidierten) Fassung sind über
https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht bzw.
http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de abrufbar.