Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz S.WFG 2025 (LGBl 123/2024) und die Salzburger Wohnbauförderungsverordnung S.WFV 2025 (LGBl 134/2024) wurden Ende Dez. beschlossen und sind seit 1.1.2025 in Kraft.
Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung (nicht älter als 3 Jahre) im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer ist Bauträger und Grundeigentümer oder hat ein Baurecht über mind. 66 Jahre.
Wer Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es müssen mindestens 30 Prozent Fremdmittel für die Finanzierung der Wohnung zugrundeliegen.
Der Zuschuss ist ein einmaliger Betrag entsprechend der Familienkonstellation. Wird das gekaufte Objekt förderkonform benutzt, so muss dieser Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Wird die regionale festgelegte Kaufpreisobergrenze überschritten, so entfällt die Fördermöglichkeit. Unter gewissen Vorrausetzungen ist auch ein zusätzlicher Annuitätenzuschuss zur Darlehensrückzahlung möglich.
Eimmalzuschuss:
Personen/Familiensituation Zuschuss
1 und 2 Personen - € 52.000
3 und 4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder - € 62.000
5 und mehr Personen, Jungfamilien, Alleinerziehende - € 72.000
Kinderreiche Familien - € 80.000
Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Dazu benötigt man vom Bauträger entweder einen Einstiegslink oder die sogenannte Assistentennummer des Bauprojekts. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Nähere Angaben finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.
Buchen Sie bei Bedarf einen Termin für einen persönlichen Kontakt in der Wohnberatungstelle des Landes, Bundesstraße 4, 5071 Wals mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Wohnbauförderungsabteilung. Das Beratungsangebot versteht sich als allgemeine Information zur Wohnbauförderung VOR einer möglichen Antragstellung.
Anmerkung: Ein Förderungsansuchen kann von Ihnen jederzeit - auch ohne Termin - gestellt werden.
Haben Sie bereits eingereicht und ein bestehendes Förderansuchen in der Fördersparte Kauf oder eine Frage zu Ihrer Annuitätenzuschuss- oder Rückzahlungsberechnung, wenden Sie sich bitte per email an wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at, telefonisch an +436628042-3000 oder direkt an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in.
Für das Gespräch sind 30 min. für Sie reserviert - wir bitten um pünktliches Erscheinen.
Können Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen, ersuchen wir um verlässliche Terminabsage über den Storno-Button in Ihrer erhaltenen e-mail-Terminbestätigung.
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