Was wird gefördert? | Gegenstand der Förderung ist die Abgeltung der im Zusammenhang mit der Ablegung der Werkmeisterprüfung (in Österreich) angefallenen Gebühren. |
Warum wird gefördert? | Ziel dieser Förderungsaktion ist es, Personen zu motivieren, Werkmeisterprüfungen abzulegen und dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken. Dadurch soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Salzburg und zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet werden. |
Wer wird gefördert? |
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Wie wird gefördert? | Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. |
Wann wird gefördert? | Förderungsansuchen sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen. |
Weiteres | Antragstellung und Verfahren Förderungsansuchen sind unter Verwendung eines vom Land Salzburg bereit gestellten Formulars an das WIFI Salzburg, Werkmeisterschulen, Referat 5 – Technik, Julius Raab Platz 2, 5027 Salzburg, ekrempl@wifisalzburg.at, Tel. +43 662 8888603 zu senden. Das Formular erhalten Sie nach Absolvierung der Prüfung. Datenschutz: Informationen zum Datenschutz und über die Betroffenenrechte finden Sie auf der Website des Landes Salzburg, abrufbar unter www.salzburg.gv.at/datenschutz. |