Die Spitzensportförderung wird jenen Fachverbänden gewährt, die gemäß Beschluss des Landessportrates der LSO Salzburg festgelegt werden.
Die Unterlagen für die Beantragung werden den betreffenden Fachverbänden zeitgerecht übermittelt. Die Anträge können laufend eingebracht werden, spätestens jedoch bis 30. September des Jahres.