Die Naturschutzförderungen des Landes bieten mit 35 Maßnahmen eine umfangreiche Ergänzung zu den Förderungen des Agrarumweltprogramms ÖPUL. Die Förderung richtet sich in erster Linie an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Flächen und Strukturen sowie an Vereine und Privatpersonen. Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sind nicht förderfähig.
Die Kleinbetriebsregelung steht landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung, welche die Teilnahmevoraussetzungen des Agrarumweltprogrammes ÖPUL nicht erfüllen. Die Differenzregelung dient als Überbrückung des Einstiegsstopps für Neueinstiege ab dem Mehrfachantrag 2025. Die Differenzregelung umfasst alle naturschutzbezogenen Maßnahmen des ÖPUL inkl. des optionalen Zuschlages "Naturschutz auf der Alm".
Richtlinie für Naturschutzförderungen im Bundesland Salzburg