Zum Hauptinhalt springen

Richtlinien für Naturschutzförderungen

Die Naturschutzförderungen des Landes bieten mit 35 Maßnahmen eine umfangreiche Ergänzung zu den Förderungen des Agrarumweltprogramms ÖPUL. Die Förderung richtet sich in erster Linie an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Flächen und Strukturen sowie an Vereine und Privatpersonen. Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen sind nicht förderfähig.

Kleinbetriebs- und Differenzregelung

Die Kleinbetriebsregelung steht landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung, welche die Teilnahmevoraussetzungen des Agrarumweltprogrammes ÖPUL nicht erfüllen. Die Differenzregelung dient als Überbrückung des Einstiegsstopps für Neueinstiege ab dem Mehrfachantrag 2025. Die Differenzregelung umfasst alle naturschutzbezogenen Maßnahmen des ÖPUL inkl. des optionalen Zuschlages "Naturschutz auf der Alm".

Richtlinie für Naturschutzförderungen im Bundesland Salzburg

 

Die Maßnahmen der Richtlinie im Überblick

  • Weideverzicht
  • Waldweide
  • Alternative Mähregime
  • Kleinstrukturenprogramm
  • Anlage und Pflege von Streuobstwiesen und Obstbaumreichen
  • Anlage und Pflege von Hecken, Ufer- und Feldgehölzen sowie Waldrändern
  • Erhaltungs- und Pflegeprämie von Mutterbeständen der regionalen Gehölzvermehrung
  • Prämien für die Bereitstellung von Spenderflächen für die Gewinnung von gebietseigenem Wiesensaatgut
  • Schutzgutzuschlag für Bergmähwiesen (Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU)

  • Naturschutz auf der Alm

  • Förderung von Ackerbegleitarten
  • Produktionsintegrierte Förderung von Ackerbegleitarten
  • Spezielle Artenschutzmaßnahmen

  • Anlage von Wiesen und Blühstreifen mit gebietseigenem Saatgut

  • Altholzinseln und Außernutzungstellungen
  • Spezielle Arten- und Lebensraummaßnahmen
  • Ökologische Vernetzung

  • Naturschutzorientierte Grabenräumung und Grabenuferpflege
  • Temporärer Grabenanstau
  • Teich- und Tümpelpflege
  • Neuanlage und Aufwertung von Laichgewässern

  • Viehsperren Ausstiegshilfen für Amphibien

  • Entbuschungs- und Moorpflegeprämie

  • Regionaltypische Dach- und Zaunformen
  • Instandsetzung und Neuanlage von Steinhagen und Trockensteinmauern

  • Betreuungsnetzwerke für gefährdete Kulturlandarten
  • Ökologische Vernetzung der Kulturlandschaft