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Tourismusverbände

Beratung und Übernahme von Serviceaufgaben für die Tourismusverbände sowie deren Aufsicht

  • Service und Beratung der 81 Tourismusverbände in Form von Rechtsauskünften und Hilfestellungen
  • Aufsicht
  • Evidenz von Protokollen, Haushalts- und Rechnungsunterlagen

Tourismusverbände sind Zusammenschlüsse aller Unternehmer in einer Gemeinde, die je nach Umsatz bzw Tourismusinteresse ihrer Berufsgruppe jährliche Verbandsbeiträge entrichten. Die Beiträge, für deren Einhebung das Landesabgabenamt Salzburg zuständig ist, fließen nach Abzug einer Einhebungsvergütung zu 90 Prozent an den örtlichen Verband und werden von diesem zur Aufgabenbesorgung verwendet. Weitere Einnahmequellen sind die Erträge der Orts- bzw. Kurtaxe, sowie erwerbswirtschaftliche Unternehmen (zB Reisebüro) oder Beteiligungen an solchen.

Tourismusverbände im Land Salzburg

Die Organe eines Tourismusverbandes

  • Die Vollversammlung (der alle örtlichen Unternehmer angehören)
  • Der Ausschuss (wird alle 5 Jahre von der Vollversammlung gewählt)
  • Der/die Vorsitzende (leitet den Verband nach innen und vertritt ihn nach außen)
  • Die Organe werden alle fünf Jahre neu gewählt. Zur Durchführung der Wahl hat die Landesregierung einen Leitfaden aufgelegt.

Bei Bedarf kann auf Anforderung eine Software "Wahlprogramm für Tourismusverbände" zur Verfügung gestellt werden. 

Größere Verbände verfügen zumeist über einen eigenen Geschäftsführer ("Tourismusdirektor"). Auch ihm kommt eine Außenvertretungsbefugnis (Zeichnungsberechtigung) zu. Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie erledigen ihre Aufgaben in Autonomie, stehen jedoch unter Aufsicht der Landesregierung. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Tourismusverbände findet sich im Salzburger Tourismusgesetz 2003.