Gefördert werden Projekte und Aktivitäten in der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung, die den Gesundheitszielen des Landes entsprechen.
Vereine, Organisationen, Institutionen
Durch Bereitstellung von Budgetmitteln des Landes werden Initiativen im Bereich Gesundheit unterstützt.
Ab dem Jahr 2020 besteht die Möglichkeit, das Förderungsansuchen samt Beilagen in Form eines eGov-Formulares elektronisch einzubringen.
Förderungsansuchen müssen bis zum 30. Juni des Vorjahres bei der Abteilung 9, Krankenanstalten und Gesundheitswesen, eingereicht werden.
Für die medizinische und organisatorische Beurteilung:
Name des Projektes (Stichworte oder origineller Slogan)
Organisation, die das Projekt durchführt, mit der Angabe der Projektleiterin/des Projektleiters (Adresse, Tel. usw.)
Ziele (Zielsetzung des Projektes, Was soll damit erreicht werden?)
Ausgangslage (Rahmenbedingungen, Problemstellung, Bedürfnisabklärung)
Wirkungsfeld (Zielgruppe, Setting - Ort/soziales Umfeld)
Maßnahmen (Was tun Sie und wie planen Sie vorzugehen, um Ihr Ziel zu erreichen?).
Methoden und Ansätze (Beinhaltet das Projekt Stärkung und Förderung der persönlichen und sozialen Ressourcen?)
Management (Zeitplan, Projektschritte, Zwischenziele)
Welche Salzburger Gesundheitsziele werden durch Ihr Projekt unterstützt?
Kurze Beschreibung der allgemeinen Ziele (nicht nur auf den Gegenstand der Antragstellung bezogen)
Für die formale und finanzielle Beurteilung:
Allgemeine Daten:
Unterlagen, die dem Antrag jährlich beizulegen sind:
Höhe des beantragten Betrages
Finanzierungsplan:
Ausgaben:
Mitfinanzierungen von dritter Seite
Der Förderungswerber muss schriftlich angeben, ob für das aktuelle Projekt bereits Fördermittel bei anderen öffentlichen Stellen – wie anderen Abteilungen des Landes Salzburg oder anderen Gebietskörperschaften – beantragt oder zugesagt wurden.
Sollte der Förderwerber nach der Antragstellung weitere Förderanträge stellen oder Förderzusagen von anderen öffentlichen Stellen erhalten, müssen diese innerhalb von vier Wochen nach Eingang beim Förderungswerber schriftlich an die Förderstelle der Gesundheitsfinanzierung gemeldet werden.
Eine fehlerhafte oder unvollständige Meldung kann zum Ausschluss von der Förderung führen.
Letztvorliegender Rechnungsabschluss
Jahresvoranschlag (bei Vereinen, Institutionen)
Dienststelle:
Referat Gesundheitsfinanzierung
Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8042-2425
E-Mail: gesundheitsfinanzierung@salzburg.gv.at