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Photovoltaik

Überblick

Die Maßnahme der Aufhebung der USt-Befreiung von Photovoltaik-Anlagen (Nullsteuersatz) zur Budgetkonsolidierung wurde am 7. März 2025 vom Nationalrat beschlossen. Da die Umsatzsteuer generell auf den Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt abstellt, wurde der 1. April 2025 als Datum für die Beendigung der USt-Befreiung normiert.

Bei Verträgen zur Lieferung/Installation einer PV-Anlage bis 35 kWp können gemäß Nationalratsbeschluss folgende Fälle unterschieden werden:

  • Für Verträge zur Lieferung/Installation von PV-Modulen, die bis einschließlich 6.3.2025 nachweislich (insbesondere mit schriftlicher Auftragsbestätigung) abgeschlossen wurden und die Anlage bis 31.12.2025 geliefert (Kauf ohne Installation )/fertig installiert (Kauf mit Installation) wird, gilt der Nullsteuersatz (0 Prozent USt).
  • Für Verträge zur Lieferung/Installation von PV-Modulen, die bis einschließlich 6.3.2025 nachweislich (insbesondere mit schriftlicher Auftragsbestätigung) abgeschlossen wurden und die Anlage nach dem 31.12.2025 geliefert /fertig installiert wird, gilt der Regelsteuersatz (20 Prozent USt).
  • Für Verträge, die ab 7.3.2025 nachweislich abgeschlossen werden,
    • wenn die Anlage bis 31.3.2025 geliefert/fertig installiert wird, kann der Nullsteuersatz (0 Prozent USt) angewendet werden oder
    • wenn die Anlage ab dem 1.4.2025 geliefert/fertig installiert wird, gilt der Regelsteuersatz (20 Prozent USt).
  • Für Verträge, die ab 1.4.2025 abgeschlossen werden, gilt wieder der Regelsteuersatz (20 Prozent USt).

Alle Informationen finden Sie auf WKO zur Streichung der USt-Befreiung auf PV-Anlagen - WKO.

EAG Investitionszuschuss Förder-Call

Die Termine für die Calls werden, auf der Website www.eag-abwicklungsstelle.at im Förderkalender veröffentlicht. Hier erfolgt die Antragstellung ausschließlich online.

Der geplante „Made in Europe“-Bonus soll mit dem zweiten Förder-Call am 23. Juni 2025 in Kraft treten.

Kurz zusammengefasst:

  • Budget für Photovoltaik 2025 = 60 Mio. Euro (aufgeteilt in die Leistungskategorien A, B, C und D)
  • Fördersätze 2025:
    Kategorie A (bis 10 kWp): 160 Euro/kWp
    Kategorie B (> 10 kWp bis 20 kWp): 150 Euro/kWp
    Kategorie C (> 20 kWp bis 100 kWp): 140 Euro/kWp (max.)
    Kategorie D (> 100 kWp bis 1.000 kWp): 130 Euro/kWp (max.)
    Speicher: 150 Euro/kWh
  • Für Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten mit europäischer (EWR) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20 Prozent.

VORSICHT: Der Nullsteuersatz für Photovoltaik und die EAG-Investitionszuschüsse schließen sich gegenseitig aus. Es kann also nur eine der beiden Bundesförderungen genutzt werden. Einen guten Überblick über die aktuellen Förderungen und steuerliche Bewertungen von Photovoltaikanlagen bietet die Website der PV-Austria: https://pvaustria.at/
 

Energieförderung Land Salzburg

Förderung von Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher)
Ansuchen nach Errichtung der Anlage innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung.

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse

Energieförderung
Telefon: +43 662 8042 3791
Email: foerdermanager@salzburg.gv.at

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen sind mit dem jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat abzuklären.

  • Pro kWp Leistung werden zirka 6 Quadratmeter Fläche benötigt.
  • Verschattung sind zu vermeiden (Verschattung mit SAGIS prüfen (Leitfaden Abfrage Sonnenstand))
  • Die PV-Anlage sollte möglichst nach Süden ausgerichtet werden. Flache Anlagen unter zirka 35 Grad Neigung erreichen auch nach Osten oder Westen orientiert sehr gute Erträge.