Die Maßnahme der Aufhebung der USt-Befreiung von Photovoltaik-Anlagen (Nullsteuersatz) zur Budgetkonsolidierung wurde am 7. März 2025 vom Nationalrat beschlossen. Da die Umsatzsteuer generell auf den Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt abstellt, wurde der 1. April 2025 als Datum für die Beendigung der USt-Befreiung normiert.
Bei Verträgen zur Lieferung/Installation einer PV-Anlage bis 35 kWp können gemäß Nationalratsbeschluss folgende Fälle unterschieden werden:
Alle Informationen finden Sie auf WKO zur Streichung der USt-Befreiung auf PV-Anlagen - WKO.
Die Termine für die Calls werden, auf der Website www.eag-abwicklungsstelle.at im Förderkalender veröffentlicht. Hier erfolgt die Antragstellung ausschließlich online.
Der geplante „Made in Europe“-Bonus soll mit dem zweiten Förder-Call am 23. Juni 2025 in Kraft treten.
Kurz zusammengefasst:
VORSICHT: Der Nullsteuersatz für Photovoltaik und die EAG-Investitionszuschüsse schließen sich gegenseitig aus. Es kann also nur eine der beiden Bundesförderungen genutzt werden. Einen guten Überblick über die aktuellen Förderungen und steuerliche Bewertungen von Photovoltaikanlagen bietet die Website der PV-Austria: https://pvaustria.at/
Förderung von Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher)
Ansuchen nach Errichtung der Anlage innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung.
Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse
Energieförderung
Telefon: +43 662 8042 3791
Email: foerdermanager@salzburg.gv.at
Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen sind mit dem jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat abzuklären.