WICHTIG: Wird ein Förderungsantrag online durch einen Vertreter (z.B. Bank oder Steuerberater) eingereicht, ist eine Vollmacht notwendig!
Die Europäischen Förderprogramme sind wichtige Instrumente zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Salzburgs. Regionen, Unternehmen, Institutionen, Forschungseinrichtungen und viele andere profitieren davon.
Gewerbliche Tätigkeiten dürfen nur mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung ausgeübt werden. Diese und weitere gewerberechtliche Bewilligungen erhalten Sie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
zu den angeführten Förderungsmaßnahmen erhalten Sie von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, deren Name auf der jeweiligen Internetseite ersichtlich ist.