Der Salzburger Landesrechnungshof ist nach dem Salzburger Parteienförderungsgesetz verpflichtet, Folgendes auf seiner Homepage zu veröffentlichen:
Die Spendenlisten und Rechenschaftsberichte sind dem Landesrechnungshof bis spätestens 30. September des folgenden Jahres zu übermitteln. Mitteilungen, dass keine meldepflichtigen Spenden vorlagen und daher keine Spendenlisten abzugeben waren, sind nicht zu veröffentlichen.
Spendenlisten und Rechenschaftsberichte ab der 16. Gesetzgebungsperiode werden auf dieser Homepage unter Spendenlisten und Rechenschaftsberichte veröffentlicht. Spendenlisten und Rechenschaftsberichte für davorliegende Gesetzgebungsperioden sind ebenfalls digital verfügbar und können im Sekretariat des Landesrechnungshofs angefordert werden.