Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes (Abteilung Soziales) überprüfen auf Grundlage des Salzburger Pflegegesetzes die Qualität der Pflege in den Seniorenheimen. Diese Stelle steht jeder Bewohnerin und jedem Bewohner eines Seniorenheimes sowie den Angehörigen oder den gesetzlichen bzw. bevollmächtigten Vertretern für Verbesserungsvorschläge, bei Beschwerden und für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Bewohnervertretung
Beschwerden im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sind der Bewohnervertretung vorzutragen
Salzburger Patientenvertretung
Sie vermuten einen Mangel oder Missstand im pflegerischen Bereich, der zu einer Schädigung der leiblichen oder geistigen Gesundheit und Unversehrtheit geführt hat:
Kontaktieren Sie die Salzburger Patientenvertretung als Pflegeanwaltschaft,
E-Mail: patientenvertretung@salzburg.gv.at.