Ungewissheit ist für geflüchtete Menschen eine große Belastung. Deshalb sollte der Wohnraum für einen längeren Zeitraum, zumindest aber für sechs Monate zur Verfügung stehen. Je länger der Wohnraum zur Verfügung steht, desto mehr Sicherheit.
Im Interesse der asylsuchenden Person müssen die folgenden Schritte eingehalten werden. So ist sichergestellt, dass Krankenversicherung und die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt weiter gewährt werden, auch wenn keine Miete gezahlt werden muss.
Sie vereinbaren mit dem/der Asylsuchenden die Bedingungen und den Zeitraum. Sie selber haben auch sichergestellt, dass Sie den Wohnraum untervermieten, weitervermieten oder überlassen dürfen, wenn Sie nicht selber Eigentümerin oder Eigentümer sind.
Grundversorgungsstelle der Caritas:
Caritas Grundversorgung, Gaisbergstraße 27, 5020 Salzburg
Telefon: +43 662 849373-240
Die Grundversorgungsstelle der Caritas hat einen guten Überblick zu Flüchtlingen, die Wohnungen brauchen.
Kontakt:
Caritas Grundversorgung
Gaisbergstraße 27, 5020 Salzburg
Telefon: +43 662 849373-240
E-Mail: grundversorgung@caritas-salzburg.at
Es entsteht jedenfalls ein Vertragsverhältnis, wenn eine asylsuchende Person bei Ihnen einzieht oder Sie ihr eine Wohnung oder ein Zimmer überlassen. Dieses schriftlich in einem Vertrag festzuhalten, ist für beide Seiten sinnvoll. Wie ausführlich Sie diesen Vertrag gestalten und was dort alles geregelt ist, bleibt Ihnen überlassen.
Wichtig: Für Asylsuchende können keine zusätzlichen Unterstützungen für Kautionen oder Wohnungseinrichtung ausbezahlt werden.
Die Caritas zahlt Mietunterstützung und Lebensunterhalt an die Asylsuchenden aus. Die Miete ist daher von den Asylsuchenden direkt an Sie zu bezahlen.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie als sogenannte Gastfamilie eine Jugendliche oder einen Jugendlichen aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an:
SOS Kinderdorf
Meline Mazinjan, MAS BA
Clearing-house Salzburg
Schwanthalerstraße 43a, 5026 Salzburg-Aigen
Tel. +43 676 88144-671
E-Mail: meline.mazinjan@sos-kinderdorf.at
In diesem Fall wenden Sie sich an die Grundversorgungsstelle der Caritas.
Kontakt:
Caritas Grundversorgung
Gaisbergstraße 27, 5020 Salzburg
Tel. +43 662 849373-240
E-Mail: grundversorgung@caritas-salzburg.at
Für weitere Fragen zur privaten Vermietung an Asylsuchende wenden Sie sich bitte an die Grundversorgungsstelle der Caritas.
Kontakt:
Caritas Grundversorgung
Gaisbergstraße 27, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 849373–240
Email: grundversorgung@caritas-salzburg.at
Die Organisation Jugend am Werk mietet einzelne Wohnungen an und betreut die Asylsuchenden.
Kontakt:
Jugend am Werk Salzburg GmbH
Strubergasse 26/6, 5020 Salzburg
Tel: +43 664 8000 68 000
E-Mail: office@jaw-salzburg.at
Ja, Sie können Ihre Wohnung für bereits anerkannte Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Dazu erhalten Sie Auskünfte im Integrationshaus INTO - Diakonie Flüchtlingsdienst.
Kontakt:
Diakonie INTO
Standort Salzburg:
Lehener Straße 26, 5020 Salzburg
Tel. +43 662 8703290
Email: into.salzburg@diakonie.at
Standort Bischofshofen:
Hauptschulstraße 12-14, 5500 Bischofshofen
Telefon: +43 664 88302347
E-Mail: into.bischofshofen@diakonie.at
Bitte kontaktieren Sie die Grundversorgungsstelle des Landes.
Kontakt:
Grundversorgungsstelle Land Salzburg
Telefon: +43 662 8042-3576
E-Mail: quartiere@salzburg.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Landes unter www.salzburg.gv.at/asyl.