Die hier zur Verfügung gestellten Mustertexte dienen als Hilfestellung beim Verfassen des Dokumentes und vereinfachen eine Begutachtung durch die Ethikkommission. Sind Textabschnitte oder Textpassagen auf Grund des Studiendesigns nicht notwendig, müssen diese gestrichen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass alle benötigten Informationen studienspezifisch ausgefüllt werden. Es wird ersucht, bei der Gestaltung auf eine patientenfreundliche Sprache zu achten. Vermeiden Sie Fremd- oder Fachwörter und fügen Sie, wenn möglich, Grafiken zur besseren Darstellung ein.
Die Ethikkommission Salzburg weist daraufhin, dass der Passus zum Datenschutz, wie er in der aktuellen Version des Textmusters der Patienteninformation eingefügt ist, verpflichtend zu verwenden ist. Etwaige Ergänzungen können nur am Ende des Abschnitts eingefügt werden, sofern es dadurch nicht zu widersprüchlichen oder redundanten Aussagen kommt. Das gleiche gilt für den Textabschnitt zum Datenschutz in der Einwilligungserklärung.
(neue Adresse: Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg)
(neue Adresse: Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg)
Bei multizentrischen Studien kann eine Master-Patienteninformation erstellt werden, wenn eine Liste mit zentrumsspezifischen Daten zusätzlich eingereicht wird. Diese muss folgende Informationen für jedes Zentrum beinhalten: Genaue Bezeichnung und Adresse des Zentrums
Name, Telefonnummer, eventuell E-Mail-Adresse mindestens einer Kontaktperson Kontakt zur 24-Stunden-Erreichbarkeit (zum Beispiel diensthabender Facharzt) Kontaktinformation des Datenschutzbeauftragten der Klinik Kontakt der zuständigen Patientenvertretung
Werden Kinder, Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige Patientinnen und Patienten eingeschlossen, muss eine gesonderte Patienteninformation für den gesetzlichen Vertreter oder den Erwachsenenvertreter eingereicht werden. Bei Einschluss von Kindern ab acht Jahren ist zusätzlich eine gesonderte Patienteninformation für Kinder einzureichen. Hier wird je nach Alter gestaffelt und eine Patienteninformation für Acht- bis 14-Jährige und für 14- bis 18-Jährige gefordert.
Bei der Gestaltung der Patienteninformation für genetische Untersuchungen werden Antragstellende ersucht, sich an den „Leitlinien zur Gestaltung der Patienten- bzw. Probandeninformation und der Einverständniserklärung bei genetischen Studien (inklusive Pharmako-Genetik)“, erstellt von der Ethikkommission Wien, zu orientieren. Der Punkt „Mitteilung von Ergebnissen“ muss verpflichtend in der Patienteninformation und Einwilligungserklärung angeführt werden.
Die Ethikkommission für das Bundesland Salzburg ist bemüht sicherzustellen, dass Sachverhalte und Interessen, die eine objektive Begutachtung hindern können, von den Prüfärztinnen und Prüfärzten (jeweils von dem verantwortlichen Prüfer/von der verantwortlichen Prüferin jedes Prüfzentrums) angegeben werden. Dies können finanzielle und akademische Interessen sein. Die Prüfärztinnen und Prüfärzte sind verpflichtet, mittels Formular Stellung zu nehmen und Interessen offenzulegen.
Hier finden sich Hilfestellungen für Studienplanung, Biometrie und Statistik in Form einer Checkliste. Diese Informationen sollen schon in der Phase der Studienplanung berücksichtigt werden. Dies erleichtert die Behandlung der eingereichten Studie durch die Ethikkommission und ermöglicht eine qualitativ hochwertige Auswertung der Studienergebnisse.
Für klinische Prüfungen gemäß AMG ist der Abschluss einer verschuldensunabhängigen Probandenversicherung erforderlich. Eine diesbezügliche Versicherungsbestätigung ist bei Einreichung erforderlich. Der Sponsor der klinischen Prüfung ist "Versicherungsnehmer".
Für klinische Prüfungen gemäß MPG ist ebenso der Abschluss einer verschuldensunabhängigen Probandenversicherung erforderlich (§ 26 Medizinproduktegesetz 2021).
Folgende Dokumente sind einzureichen: