Altlastensanierungsgesetz (ALSAG, BGBl. Nr. 299/1989 idgF)
Altlastenbeurteilungsverordnung (ALBV,BGBl. II Nr. 358/2024 idgF )
Die Finanzierung der Altlastensanierung erfolgt über die Einhebung des Altlastenbeitrages. 80 % dieser Mittel stehen für Sanierungen zur Verfügung. Die restlichen 20 % werden im Wesentlichen für die Erfassung und Untersuchung von Altstandorten und Altablagerungen verwendet.
Die Untersuchungen werden durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie veranlasst und finanziert. Die Ausführung erfolgt durch den Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung.
Nach Abschluss der Untersuchungen erfolgt eine Beurteilung des erheblichen Risikos bzw. der erheblichen Kontamination auf Bundesebene. Für Altlasten geht die behördliche Zuständigkeit auf den Landeshauptmann über.
Informationen zu Altlastenuntersuchungen und -sanierungen sind allgemein zugänglich. Das Altlastenportal wird als Datenbank geführt, wobei Abfragen über ein GIS-System, über die Eingabe von Adressen oder Grundstücksnummer möglich sind.
Kontaminierte Standorte
Das Bundesland Salzburg hat eine lange Bergbautradition. Die Spuren dieser Tätigkeiten sind noch Jahrhunderte später in der Landschaft als Halden und im Boden als Schwermetallbelastungen erkennbar. In den Jahren 1993 bis 1998 wurde eine systematische Erhebung der Rückstände der Gewinnung und Aufbereitung von Erzen im Lichte unserer heutigen Erkenntnisse und unserer heutigen Ansprüche an die Landschaft und an nutzbare Flächen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht „Bergbau-und Hüttenaltstandorte im Bundesland Salzburg“ zusammengestellt.
Altlast
Altlasten sind Altablagerungen oder Altstandorte, die erheblich kontaminiert sind oder von denen erhebliche Risiken für Mensch oder Umwelt ausgehen.
Altstandort
Altstandorte sind Standorte von Anlagen, in denen vor dem 1. Juli 1989 mit Schadstoffen in mehr als geringfügigem Ausmaß umgegangen wurde.
Altablagerung
Altablagerungen sind Ablagerungen von Abfällen, die vor dem 1. Juli 1989 befugt oder unbefugt durchgeführt wurden.