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Vereinsförderung

Antragstellung von 1. Jänner bis 30. September jeden Jahres möglich

Antragstellung

Anträge, die nach dem 30. September eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Um die Förderberechnung zügig vornehmen zu können, sind Unterlagen ehestmöglich zu übermitteln. Nur so kann möglichst rasch nach der Antragstellung eine Auszahlung der Förderung vorgenommen werden.

Hinweis für Mehrspartenvereine

Je Verein ist nur ein gemeinsames Förderansuchen zu stellen. Sektionen sind nicht antragsberechtigt, da diese über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Der beiliegende Erhebungsbogen kann je Sparte ausgefüllt und dem Ansuchen beigelegt werden. Die berechneten Zuschüsse werden den Sektionen zugeordnet und über den Verein zur Auszahlung gebracht.

Teamsportartenförderung

Jene Vereine, die gemäß Beschluss der Landessportorganisation eine Teamsportartenförderung zugesprochen bekommen, werden separat und direkt vom Landessportbüro kontaktiert, um eine gemeinsame Förderabwicklung umzusetzen.

Einzureichen sind:

  • Förderungsansuchen
  • Erhebungsbogen
  • allfällige erforderliche Nachweise (zum Beispiel Zeugnisse über Trainerinnen-/Trainer-Qualifikationen)