Aufgaben
Das öffentliche Amt eines Wacheorgans ist vor allem dahingehend auszuüben, durch Beratung und Aufklärung den Gewässerschutz im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern und damit drohenden Verwaltungsübertretungen möglichst vorzubeugen
In Eigeninitiative werden von interessierten Gruppen Projekte zur Revitalisierung von Fliessgewässern betreut oder von Tauchern Müllbergungen aus Seen durchgeführt.
Die Gewässeraufsicht wird im 10. Abschnitt des Wasserrechtsgesetzes (WRG 1959) mit dem Titel "von der Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen" in den §§ 130-136 geregelt.
§ 130 benennt die vier Teilbereiche der Gewässeraufsicht:
Ausbildung
Die erforderlichen praktischen Kenntnisse sowie eine Einführung in die Rechte und Pflichten einer öffentlichen Wache werden im Rahmen der Ausbildung zum Gewässeraufsichtsorgan vermittelt.
Ausbildungsschwerpunkte
Erläuterung der für die Gewässeraufsicht zutreffenden Bestimmungen (Wasserrechtsgesetz,
Fortbildung
Die laufende Fortbildung findet im Rahmen der regelmäßigen Gewässeraufsichtstagungen statt.
Bestellung
Als Aufsichtspersonen können nur Personen bestellt werden, die:
Als Organe der öffentlichen Aufsicht unterstehen die Gewässeraufsichtsorgane direkt dem Amt der Salzburger Landesregierung. Die Gewässeraufsichtsorgane übernehmen mit ihrer Bestellung und Vereidigung die Verpflichtung, innerhalb ihres Wirkungsbereiches jederzeit bei Feststellung der Übertretung einer gesetzlichen Vorschrift, die ihnen zur Vollziehung übertragen ist, einzuschreiten.
Für bestimmte Einsätze werden die anfallenden Spesen ersetzt.
Erforderliche Unterlagen für die Bestellung zum Gewässeraufsichtsorgan:
Kontaktadresse:
Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, senden Sie bitte das ausgefüllte Ansuchen um Bestellung zum Gewässeraufsichtsorgan samt Beilagen an das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 7/05 - Gewässerschutz - zu Handen:
Frau Dipl.-Ing. Dr. Margot Geiger
Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg.
Tel. 0662/8042-4188 (DW), FAX 0662/8042-76 4188
E-Mail: margot.geiger@salzburg.gv.at