Die historisch bedeutsame Altstadt von Salzburg trägt in ihrer Gestalt und in ihrem Gefüge den Ausdruck hoher Stadtbaukunst.
Im Rahmen einer umfassenden Stadtplanung kommt der Erhaltung und Pflege ihrer Gestalt, Baustruktur und Bausubstanz sowie der Bewahrung und Entfaltung ihrer vielfältigen urbanen Funktion im Lebensraum der Stadt ein vorrangiges öffentliches Interesse zu.
Seit 1967 unterliegt dieses Gebiet der Stadt Salzburg, das wegen seines eigenartigen, für Salzburg städtebaulich charakteristischen Gepräges, das es dem Stadtbild und Stadtgefüge verleiht, besonders erhaltenswürdig ist, dem Schutz des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes und seiner Verordnungen.
Das Referat Altstadterhaltung und Hochbautechnik ist mit den allgemeinen fachlichen Belangen der Erhaltung und Pflege historischer Baukultur im Anwendungsbereich des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes betraut und ist die Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission nach diesem Gesetz.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr in der Michael-Pacher-Straße 36. Individuelle Beratung nach telefonischer Vereinbarung.