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Heizung

Fragen und Antworten

Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto effizienter kann eine Luft-Wärmepumpe betrieben werden. Welche Heizung zu welchem Gebäude gut passt, sehen Sie in der Heizungsmatrix. Für Wärmepumpen ist es wichtig, eine niedrige Vorlauftemperatur sicherzustellen, idealerweise unter 40 Grad Celsius (teilweise förderrelevant).

Bundesförderung (aktuell ausgeschöpft)

Raus aus Öl und Gas"

Landesförderung

Energieförderung Salzburg

Der Antrag ist nach der Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Die Antragstellung hat innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung zu erfolgen.

Für Förderwerber, die sich bis zum 20.12.2024 für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ für Private registriert haben, ist eine Kombination der Bundes- und Landesförderung möglich.

Personen, die beim Bund für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ registriert sind werden gebeten direkten Kontakt mit der Förderstelle per E-Mail unter foerdermanager@salzburg.gv.at oder telefonisch unter 0662 8042 3791 aufzunehmen.

Hinweis:
Ein möglicher Fernwärmeanschluss muss ausgeschlossen werden. Der Abstand zur Leitung muss unter 50 Meter liegen. Abstand prüfen(Leitfaden Abfrage Leitungsabstand)

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse.

Gemeindeförderung

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen sind mit dem jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat abzuklären.

Technische Hinweise

  • Heizlastberechnung durch Professionisten oder Energieausweis
  • Dimensionierung nach Heizlastberechnung (maximal 30 Prozent Überdimensionierung)
  • Idealerweise unter 40 Grad Celsius Vorlauf-Temperatur sollte eingehalten werden (teilweise förderrelevant)
  • Saisonaler Wärmepumpen-Wirkungsgrad (ηs) mindestens 150 Prozent (bei 35 Grad Celsius Vorlauftemperatur) 
    Überprüfungsmöglichkeit: www.produktdatenbank-get.at
  • Schallemissionen gegenüber Nachbarn berücksichtigen; Baupolizeigesetz §3a, Widmung prüfen (Leitfaden Abfrage Wärmepumpe)

Bundesförderung (aktuell ausgeschöpft)

Raus aus Öl und Gas"

Landesförderung

Energieförderung Salzburg

Der Antrag ist NACH der Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Die Antragstellung hat innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung zu erfolgen.

Für Förderwerber, welche sich bis 20.12.2024 für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ für Private registriert haben, ist eine Kombination der Bundes- und Landesförderung möglich.

Personen, die beim Bund für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ registriert sind werden gebeten direkten Kontakt mit der Förderstelle per E-Mail unter foerdermanager@salzburg.gv.at oder telefonisch unter 0662 8042 3791 aufzunehmen.

Hinweis
Ausschluss, eines möglichen Fernwärmeanschlusses notwendig. Abstand zur Leitung unter 50 Meter, Abstand prüfen(Leitfaden Abfrage Leitungsabstand).

Etagenheizungen und andere dezentrale Heizungen sind NICHT förderbar.

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse.  

Gemeindeförderung

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen sind mit dem jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat abzuklären.

Technische Hinweise

  • Heizlastberechnung durch Professionisten oder Energieausweis
  • Dimensionierung nach Heizlastberechnung (maximal 30 Prozent Überdimensionierung)
  • Kesselwirkungsgrad bei Nennwärmeleistung mindestens 93 Prozent bzw. 100 Prozent bei Brennwertnutzung
    Überprüfungsmöglichkeit: www.produktdatenbank-get.at
  • Prüfen, ob Kaminsanierung notwendig (Rauchfangkehrer)

Bei einem Abstand des Gebäudes zur Fernwärmeleitung bedarf es der Abklärung mit dem Betreiber. Größere Abstände sind oft nicht wirtschaftlich. Abstand prüfen, (Leitfaden Abfrage Leitungsabstand)

Bundesförderung (aktuell ausgeschöpft)

Raus aus Öl und Gas"

Hinweis:
Energieausweis, nicht älter als 10 Jahre (Berechner suchen) oder Energieberatungsprotokoll (Beratung anmelden)

Landesförderung

Energieförderung Salzburg 

Der Antrag ist NACH der Umsetzung der Maßnahme zu stellen. Die Antragstellung hat innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung zu erfolgen.

Für Förderwerber, welche sich bis 20.12.2024 für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ für Private registriert haben, ist eine Kombination der Bundes- und Landesförderung möglich.

Personen, die beim Bund für die Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ registriert sind werden gebeten direkten Kontakt mit der Förderstelle per E-Mail unter foerdermanager@salzburg.gv.at oder telefonisch unter 0662 8042 3791 aufzunehmen.

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse.  

Einen Überblick über die aktuellen Fernwärmepreise erhalten Sie auf der Homepage www.waermepreise.at.

Gemeindeförderung

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen sind mit dem jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat abzuklären.

Landesförderung

Bei Ersatz einer erneuerbaren Heizungsanlage (zum Beispiel Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme, Errichtung einer Biomasse-Zentralheizung oder einer Wärmepumpe):

Die Antragstellung hat innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) zu erfolgen."Energieförderung Salzburg": Förderhöhe max. 40 Prozent der Investitionskosten.

Anlagen bis 50 kW:  5.000 Euro
Anlagen bis 100 kW:  6.500 Euro
Anlagen über 100kW: 8.000 Euro

Bundesförderung

Umweltförderung
5.000€ / +2.500 Euro Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (max.30 Prozent der Inverstitionskosten)

Registierung unter www.tausch-erneurbare.at; Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registierung erfolgen.

Die Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen des gewählten Heizsystems bitte im Informationsblatt "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme für Private" unter www.umweltförderung.at nachlesen.

Bundes- und Landesförderungen sind kombinierbare Direktzuschüsse. 

Gemeindeförderung

Allfällige zusätzliche Gemeindeförderungen sind mit dem jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat abzuklären.