Der bundesstaatliche Aufbau Österreichs ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:
Gemeinsam mit dem Nationalrat übt der Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus. Der Bundesrat besteht derzeit aus 60 Mitgliedern und ist die Länderkammer des österreichischen Parlaments. Salzburg entsendet vier Mitglieder in den Bundesrat, die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl vom Landtag gewählt werden. Die Salzburger Mitglieder des Bundesrates haben einen Sitz im Landtag und sind dort in bestimmten Fällen auch redeberechtigt.
Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder. In der Europäischen Integration kommtder Länderkammer ebenso eine wichtige Rolle zu. Der Bundesrat hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates. Es handelt sich allerdings um ein sogenanntes "suspensives", also aufschiebendes Veto, da der Nationalrat einen Einspruch des Bundesrates gegen einen seiner Beschlüsse durch Wiederholung dieses Beschlusses überwinden kann (Beharrungsbeschluss).
In einigen Fällen hat der Bundesrat jedoch ein "absolutes" Vetorecht. Das bedeutet, dass ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates kein Gesetz bzw. kein Staatsvertrag zustande kommen kann, wenn: