Die übergeordneten Förderziele des Referats 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen,
sind die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Menschen. Diese Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:
Ziele Jugend |
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Inhalt |
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Zielgruppe, der die Maßnahme zu Gute kommt | Als junge Menschen (Jugend) im Sinn der Jugendförderungsbestimmungen gelten Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Salzburg haben |
Wer kann um eine Förderung ansuchen? | Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen |
Was wird gefördert? | Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten - Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, … |
Was ist zu beachten? | Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc in kooperativer Art und Weise.
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Wie reiche ich eine Förderung ein? | Das Förderansuchen ist spätestens 4 Monate vor Durchführung des Projekts/der Veranstaltung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.06. des Vorjahres einzureichen. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung/Ablehnung) an den/die FörderwerberIn gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc schriftlich festgelegt („Zusageschreiben"). |
Wie weise ich die Verwendung der Förderung nach? | Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.03. des Folgejahres bzw bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden. Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:
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zu den Formularen | Für Jugendorganisationen, -zentren und freie Jugendmittel stehen derzeit nur PDF-Formulare zur Verfügung. |
Allgemeine Informationen zur Datenschutzgrundverordnung
Informationsverpflichtung bei der Datenerhebung: