Folgende Baumaßnahmen zur Sanierung von Wohnungen und Wohnhäusern werden gefördert:
Thermische Sanierungen
Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
der Gebäudehülle:
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische
Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen
Errichtung oder Erneuerung eines gebäudezentralen
Wärmebereitstellungssystems mit dazugehörigem Speicher:
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
sowie Personenlift
Thermische Sanierungen:
Der Zuschuss beträgt 20 % zur Gesamtsumme der förderbaren Kosten.
Die förderbaren Kosten sind begrenzt mit den tatsächlich anfallenden Kosten für die Sanierungsmaßnahmen und dem Betrag von
Wärmebereitstellungsanlagen und thermische Solaranlagen für mehr als 8 Wohnungen:
Der Zuschuss ist mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift:
Der Zuschuss ist mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt.
Weiters:
Das Förderungsansuchen wird über den Online-Assistenten gestellt. Mit dem Antrag sind auch die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Nähere Angaben finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.
Vor Beginn der Sanierungsarbeiten muss die Registrierung online über das
Portal ZEUS erfolgen. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
Voraussetzung für die Registrierung ist bei energieausweispflichtigen
Maßnahmen ein Bestands- und Planungsenergieausweis der ins ZEUS-Portal hochgeladen wird.
HINWEIS: für PV-Anlagen, Solaranlagen und Heizungstausch bei Einfamilienhäusern/Reihenhäusern kann die Energieförderung beantragt werden:
Energieförderung Land Salzburg, www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung.at
Buchen Sie bei Bedarf einenTermin für ein persönliches Beratungsgespräch in der Wohnberatungsstelle des Landes, Bundesstraße 4, 5071 Wals mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Wohnbauförderungsabteilung. Anmerkung: Ein Förderungsansuchen kann von Ihnen jederzeit - auch ohne Termin - gestellt werden.
Das Beratungsangebot versteht sich als allgemeine Information zur Wohnbauförderung VOR einer möglichen Antragstellung. In der Vorberatung werden keine Einreichpläne oder Energieausweise beurteilt /geprüft. Haben Sie Fragen zu Ihrem Energieausweis oder benötigen Sie technische Beratung wenden Sie sich bitte an die kostenlose Energieberatung des Landes.
Haben Sie bereits eingereicht und ein bestehendes Förderansuchen in der Fördersparte SANIERUNG wenden Sie sich bitte per email an wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at, telefonisch an +436628042-3000 oder direkt an den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in.
Für das Gespräch sind 30 min. für Sie reserviert - wir bitten um pünktliches Erscheinen.
Können Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen, ersuchen wir um verlässliche Terminabsage über den Storno-Button in Ihrer erhaltenen e-mail-Terminbestätigung.
HINWEIS:
Im Reservierungstool werden Termine bis max. 90 Tage ab aktuellem Datum zur Buchung vorgeschlagen. Sind bereits alle Termine in dem Zeitraum gebucht, werden erst nach Ablauf von einigen Tagen/ca. 1 Woche wieder neue zur Buchung angezeigt.
Der Online-Förderassistent wird für Sanierungsförderungen am 1.2.2025 wie folgt geöffnet:
1.
Für Anträge nach dem S.WFG 2015 sofern
a) die Auftragsvergabe vor dem 22.8.2024 erfolgte oder
b) der Planungsenergieausweis vor dem 22.8.2024 in die Energieausweisdatenbank des Landes (Zeus) hochgeladen wurde.
Beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 30.6.2025 gestellt werden müssen!
Bereits begonnene Anträge nach dem S.WFG 2015 bleiben freigeschaltet, auch diese Anträge müssen bis 30.6.2025 gestellt werden.
2.
Für Anträge nach dem S.WFG 2025 erfolgt eine schrittweise Öffnung des Online-Assistenten, vorerst per 1.2.2025 für Förderungen von
Für energetische Maßnahmen können nach dem S.WFG 2025 vorerst keine Anträge gestellt werden.