Bei Kleinkläranlagen nach ÖNORM B 2500 handelt es sich um Anlagen zur Reinigung von häuslichem Abwasser für die Größenordnung von 4 - 500 Einwohnerwerten (EW). Die biologische Reinigung wird in der Regel durch das Belebtschlammverfahren (SBR-Anlagen,...) oder durch das Biofilmverfahren (Bepflanzter Bodenfilter,...) umgesetzt. Die als "3-Kammer-Faulanlagen" bekannten Absetzbecken entsprechen im Sinne einer biologischen Reinigungsstufe nicht mehr dem Stand der Technik für den Bereich der dezentralen Abwasserentsorgung.
Für die Errichtung einer Kleinkläranlage ist ein Projekt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Anbringen Wasserrecht) zur wasserrechtlichen Bewilligung einzureichen, das von einer dazu befugten Person/Firma auszuarbeiten ist.
Grundsätzlich ist mit der Planung der Kleinkläranlage eine fachkundige Person/Institution zu beauftragen. Unter anderem sind insbesondere folgende Normen und Richtlinien bei der Planung zu berücksichtigen.
Um den bescheid- und gesetzeskonformen Betrieb sicherzustellen, sind im Regelfall folgende Punkte zu berücksichtigen:
Empfehlung: Um die Zusammenhänge der biologischen Abwasserreinigung besser zu verstehen und die Betriebskontrolle zu erleichtern, wird der ÖWAV-Kleinkläranlagenkurs empfohlen.