Zwei der wesentlichsten Charakteristika dieser Verfahren sind
Für die Genehmigung UVP-pflichtiger Vorhaben ist die Landesregierung zuständig (ausgenommen bestimmte Infrastrukturvorhaben) . Mit der Genehmigung werden sämtliche sonst erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen (zum Beispiel nach Baurecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.) erteilt.
Für weitere Details wird auf die Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie des Umweltbundesamtes verwiesen.