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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Für bestimmte Vorhaben ist gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Zwei der wesentlichsten Charakteristika dieser Verfahren sind

  • die Verfahrenskonzentration sowie
  • die integrierte Bewertung der Umweltauswirkungen.

Genehmigung

Für die Genehmigung UVP-pflichtiger Vorhaben ist die Landesregierung zuständig (ausgenommen bestimmte Infrastrukturvorhaben) . Mit der Genehmigung werden sämtliche sonst erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen (zum Beispiel nach Baurecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.) erteilt.

Für weitere Details wird auf die Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie des Umweltbundesamtes verwiesen.

Leitfäden und Checklisten zum Download