Voraussetzung für den Einsatz der Familienhelferin ist meist eine Erkrankung der Mutter/des Vaters und fehlende anderweitige familiäre Betreuung. Die Familienhilfe umfasst die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung.
Der Kostenzuschuss für die Familienhilfe hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab. Diese errechnet sich aus den eigenen Mitteln abzüglich Richtsätze/Freibeträge sowie Wohnkosten und Kosten für eine Kinderbetreuung (Hort, Kindergarten).
Höchsteigenleistung
Die maximale Eigenleistung beträgt pro Stunde (2025):
Richtsätze/Freibeträge 2025 (ohne Miete und Betriebskosten)
Auskünfte und Antragstellung
Ein Antrag auf Familienhilfe ist schriftlich, mit dem entsprechenden Formular, bei der Caritas Salzburg einzubringen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zur Leistung.
Caritas Salzburg
5020 Salzburg, Anton-Graf-Straße 4
Tel. +43 662 849 373 - 344
familienhilfe@caritas-salzburg.at