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Badegewässer

Um die ausgezeichnete Qualität der Badegewässer zu erhalten, werden vom Land Salzburg gemeinsam mit vielen anderen Akteuren eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt.


Badegewässer

In Österreich sind Fragen der Badewasserqualität insbesondere im Bäderhygienegesetz, der Bäderhygieneverordnung und der Badegewässerverordnung geregelt.

EU-Badestellen im Land Salzburg (gemäß Badegewässerverordnung)

Im Land Salzburg werden Badestellen gemäß Salzburger Badegewässer-Hygieneverordnung an den Badegewässern fünf mal während der Badesaison (Juni bis August) von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) untersucht.

Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Über die Ergebnisse werden die Betreiber der Bäder (Gemeinden, Private Einrichtungen) und die Bezirksverwaltungsbehörden informiert. Es erfolgt jährlich eine Berichterstattung über die Qualität der Badegewässer in Österreich an die EU.

Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchungen erfolgen ein Lokalaugenschein, eine Sichttiefenbestimmung und eine Entnahme von Wasserproben für die mikrobiologische Untersuchung. Als Indikatorbakterien gelten Escherichia coli und intestinale Enterokokken.

Richt- und Grenzwerte

Die Beurteilung der Einzelproben erfolgt nach den in der Badegewässerverordnung festgelegten Richt- und Grenzwerte:

                                            Richtwert                 Grenzwert
Escherichia coli                     100 KBE/100 ml         1000 KBE/100 ml
Intestinale Enterokokken       100 KBE/100 ml           400 KBE/100 ml

Salzburg - Badegewässerüberwachung 2024 

  1. Untersuchungsdurchgang 4.-6. Juni 2024
  2. Untersuchungsdurchgang 17.-24. Juni 2024
  3. Untersuchungsdurchgang 8.-10. Juli 2024
  4. Untersuchungsdurchgang 29.-31. Juli 2024
  5. Untersuchungsdurchgang 21.-22. August 2024
     

Gesetzesgrundlagen:

Weitere Informationen