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Öffnung und Benützung von Forststraßen und Wegen für Radfahrer und Mountainbiker

  • Benützungsentgelt, das der Förderungswerber in einem Vertrag mit dem jeweiligen Wegerhalter der Forststraßen und Wege vereinbart.

  • Durch die Öffnung zusätzlicher Forststraßen und Wege für Radfahrer und Mountainbiker soll das touristische Freizeitangebot in den Salzburger Tourismusgemeinden verbessert werden

  • Gemeinden
  • Tourismusverbände
  • Gebiets- oder Regionalverbände
  • Interessensgemeinschaften

  • Der Zuschuss beträgt € 0,14 pro Laufmeter geöffneter Strecke, max. jedoch 75 % des Benützungsentgeltes.

Das Wirtschafts- und Tourismusressort der Salzburger Landesregierung hat die "Salzburger Land Tourismus Gesellschaft" im Rahmen einer Vereinbarung mit der Abwicklung dieser Förderungsinitiative beauftragt. Die Förderungsmittel kommen aus dem Tourismusförderungs-Budget des Landes.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Georg Schrofner von der "Salzburger Land Tourismus Gesellschaft" (Tel. 0662/6688-19).