Die Bezirkshauptmannschaft ist im Bereich Soziales für folgende Themen zuständig:
Sozialunterstützungsgesetz, Sonderbedarfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Unterbringung in einem Seniorenheim, Menschen mit Behinderungen, Pflege und Betreuung, Soziale Dienste wie Haushaltshilfe, Hauskrankenpflege und Familienhilfe sowie Sozialberatung.
Die Kinder- und Jugendhilfe in der Bezirkshauptmannschaft ist eine Einrichtung mit dem Ziel, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und die körperliche und seelische Gesundheit zu sichern sowie Familien in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken. Die Kinder- und Jugendhilfe setzt sich für einen gewaltfreien Umgang miteinander ein. Die Beratungsangebote können von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Paaren und Alleinstehenden kostenlos in Anspruch genommen werden. Themen sind unter anderem Erziehung, Pflege- und Adoptivkinder, Tagespflege, Kinderschutz, Mutter- und Elternberatung sowie Soziale Kinder-, Jugend- und Familienurlaube.
Formulare | Antrag |
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Sozialunterstützung - Antrag | Zum Antrag |
Hilfe in besonderen Lebenslagen | Zum Antrag |
Hilfe für Menschen mit Behinderungen - Antrag | Zum Antrag |
Sozialhilfe in Seniorenheimen - Antrag | Zum Antrag |
Vermerke der Heimleitung | Zum Antrag |
Sozialhilfe in Seniorenheimen - Änderungsantrag | Zum Antrag |
Meldeformular Kindeswohlgefährdung | Zum Antrag |