Das Referat 4/06 Ländliche Verkehrsinfrastruktur beim Land Salzburg stellt die technisch-administrative Stelle für Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen der ländlichen Verkehrsinfrastruktur dar. Es ist als Dienstleister für die ländlichen Straßenrechtsträger tätig. Zu den Aufgaben des Referats zählen:
Die jeweiligen Baugebiete werden von einem Projektleiter betreut.
Der Güterwegerhaltungsverband (GWEV) wurde im Jahr 1963 gegründet und stellt neben den Straßenrechtsträgern die operative Einheit zur Erhaltung, Instandsetzung oder Erneuerung der ländlichen Straßen und Wege dar. Für Neubau, Ausbau, Umbau und Katastrophenbehebungen an FELS-Wegen (Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes) werden vom unter anderem GWEV Personal, Maschinen, Geräte zur Verfügung gestellt. Der GWEV verfügt über einen eigenen Bauhof und eine Schlosserei. Zu den Mitgliedern des GWEV zählen 117 Salzburger Gemeinden und mehr als 1.600 Bringungsgemeinschaften und Interessentenwege. Jährlich werden rund 1.000 Kilometer Fahrbahn sowie 30 bis 50 Brücken, viele Stützbauwerke, Durchlässe, Drainagen und Leitschienen saniert oder erneuert.
Eine nachhaltige Sicherung des ländlichen Wegenetzes kostet Geld. Jährlich werden 15 bis 18 Millionen Euro an Förderungen in das ländliche Wegenetz investiert, unter anderem aus dem Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes (FELS, Ländlicher Straßenerhaltungsfonds). Aber auch die Genossenschaften und Anrainer müssen sich oftmals mit namhaften Beträgen an den Erhaltungskosten beteiligen. Der FELS ist in Österreich einzigartig. Die gesetzliche Grundlage bildet das aus dem Jahr 1981 stammende FELS-Gesetz. Die Finanzierung des FELS erfolgt solidarisch vom Land Salzburg (50 Prozent), allen 119 Gemeinden Salzburgs (25 Prozent) und dem Gemeindeausgleichsfonds (25 Prozent). Das FELS-Wegenetz ist mit rund 3.000 Kilometer das mit Abstand längste Wegenetz im Bundesland Salzburg (im Vergleich dazu: Autobahnen und Schnellstraßen rund 150 Kilometer, Landesstraßen rund 1.400 Kilometer).
Aufnahmebedingungen in den FELS
Die Aufnahmekriterien für Weganlagen in den FELS sind unter anderem:
Alle Straßenrechtsträger von Weganlagen, die im FELS aufgenommen sind, sind über das Land Salzburg haftpflichtversichert. Die generelle Verpflichtung zur Verwaltung und Erhaltung der Weganlagen sowie die Verantwortung bleiben auch bei Aufnahme in den FELS beim einzelnen Straßenrechtsträger.
Die Agrarbehörde (Referat 4/01 Agrarrecht, Arbeitsinspektion und Konsumentenschutz) behandelt neben Angelegenheiten der Bodenreform sämtliche rechtliche Belange bezüglich des Salzburger Güter- und Seilwegegesetzes.