Das Land Salzburg fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von Initiativen, die ihren Sitz in Salzburg haben.Antragsteller:innen können mehrere Projekte einreichen. Für die pro Call und Antragssteller:in gewährte Förderung gilt eine Höchstsumme von insgesamt 20.000 Euro. Dies gilt für Auslands- und Inlandsprojekte, ausgenommen Schwerpunktsetzungen des Landes.
Aktuell können keine Projekte eingereicht werden.
Für die Antragstellung von Förderungen werden folgende Unterlagen per E-Mail an kunst-kultur@salzburg.gv.at benötigt:
In der Betreffzeile bitte anführen:
Förderwerber/innen und Fördernehmer/innen müssen dem Fördergeber mitteilen, wenn das geförderte Vorhaben teilweise oder zur Gänze nicht in der geplanten Art und Weise oder zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt wird, wenn sich sonstige wesentlichen Änderungen (in inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht) bezüglich des Vorhabens ergeben oder wenn sich personenbezogene Daten ändern.