Die Zuständigkeit der Salzburger Patientenvertretung bezieht sich ausschließlich auf Mängel oder Missstände im pflegerischen Bereich, die zu einer Schädigung der leiblichen oder geistigen Gesundheit und Unversehrtheit geführt hat. Die Patientenvertretung ermittelt den Sachverhalt und wirkt auf eine außergerichtliche Bereinigung von Konflikten hin.