Koordinierungs- und Steuerungsstelle der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene
Die für Behinderung und Inklusion zuständige Abteilung Soziales des Landes – konkret das Referat 3/05 - ist nun Anlaufstelle (Focal Point) für Angelegenheiten der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Focal Point dient als Kontakt- und Steuerungsstelle. Die Umsetzung des Übereinkommens im Land Salzburg basiert auf der gesetzlichen Grundlage § 15c S.THG und Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention. Focal Point bedeutet, einen Fokus auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu legen. Das Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern durch:
… auf dem Weg zu einer vielfältigen, offenen und inklusiven Gesellschaft
Jeder Mensch hat Rechte.
Zum Beispiel das Recht, dass er gut behandelt wird.
Allen Menschen soll es gut gehen.
Darüber gibt es viele Regeln.
In Europa und in der ganzen Welt.
Diese Regeln gelten auch für Menschen mit Behinderungen.
Es gibt im Land Salzburg eine Stelle, die dafür sorgt,
dass Menschen mit Behinderungen
diese Rechte bekommen.
Diese Stelle sagt ihnen,
dass sie nicht schlechter als andere Menschen
behandelt werden dürfen.
Diese Stelle in der Sozial-Abteilung heißt "Focal Point".
Der Focal Point hat ein Ziel.
Dieses Ziel ist es,
das Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Zum Beispiel dadurch,
dass diese Menschen selber bestimmen, was sie tun wollen.
Oder dadurch, dass sie überall mitmachen können.
Dazu macht der Focal Point viele Dinge.
Zum Beispiel sorgt der Focal Point dafür,
dass Menschen mit Behinderungen vieles mit entscheiden dürfen.
Der Focal Point erklärt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Focal Point prüft, ob sich alle an die Vereinbarungen halten.
Und der Focal Point macht Arbeits-Gruppen.
Die Arbeits-Gruppen entwickeln Ideen,
wie Menschen mit Behinderungen ihre Rechte bekommen.
Menschen mit Behinderungen sollen dabei mitarbeiten.