Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn in diesem Zeitpunkt die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn der Vater des Kindes in diesem Zeitpunkt österreichischer Staatsbürger ist.
Vater des Kindes ist der Mann,
Ist die Mutter keine österreichische Staatsbürgerin, erwirbt das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung vom österreichischen Vater, wenn ein Vaterschaftsanerkenntnis oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft innerhalb von acht Wochen nach der Geburt des Kindes vorgenommen wurde.
Ein minderjähriger, lediger Fremder, der unehelich geboren wurde, erwirbt mit der Eheschließung seiner Eltern die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn sein Vater zu diesem Zeitpunkt österreichischer Staatsbürger ist.