Im Fachgebiet Landschaftsgestaltung werden alle Bereiche des Garten- und Landschaftsbaues innerhalb der Landesbaudirektion abgedeckt.
in Belangen des Landschaftsbaues für Hochbau, Straßenbau, Brückenbau, Wasserbau aus.
Weiters werden Aufgaben in der Landschaftsgestaltung für die Liegenschaftsverwaltung des Landes und Unterstützung der naturschutzfachlichen Kollegen im Landesdienst wahrgenommen.
Anforderungen an die Straßenbegleitvegetation:
Bei Straßen und Autobahnen wurde seit jeher großer Wert auf die landschaftsgerechte Bepflanzung gelegt. Alleen, Baumgruppen aber auch Einzelbäume sind landschaftsprägende Elemente. Gärten und Parkanlagen sind schon seit der Barockzeit ein sehr wichtiges und wertvolles Element in der gesamten Architektur von Bauwerken.
Diese beiden schadhaften Bäume (Pappeln) wurden bei der jährlichen routienemäßigen Verkehrssicherheitsprüfung an Bäumen entdeckt. Von außen waren keine bedenklichen Anzeichen erkennbar. Die tragfähige Wandstärke war bei einem Stammdurchmesser von 120 cm im Mittel nur noch 8 cm ! Die Höhe der Bäume betrug ca. 25 m.