Kinder und Jugendliche erhalten:
In einer Wohngemeinschaft werden nicht mehr als acht Kinder und Jugendliche aufgenommen. Den Kindern und Jugendlichen stehen üblicherweise Einzelzimmer, manchmal auch Doppelzimmer, zur Verfügung. Im betreuten Wohnen werden die Jugendlichen zumeist in Garconnieren betreut.
Die sozialpädagogischen Einrichtungen werden ausschließlich von privaten Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben und geführt.
Über die Aufnahme entscheiden in enger Kooperation mit dem Kind oder dem Jugendlichen und dessen Obsorger die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gründe und Ziele der Betreuung werden in einem Hilfeplan fixiert.
Die unterhaltspflichtigen Angehörigen müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Kostenbeitrag leisten.