Zum Hauptinhalt springen

Sozialpädagogische Einrichtungen

In einer sozialpädagogischen Wohneinrichtung können Kinder und Jugendliche, die gefährdet sind oder aus diversen Gründen nicht von ihren Angehörigen betreut werden können, aufgenommen werden. Hier werden junge Menschen an ein eigenständiges Leben herangeführt.

Kinder und Jugendliche erhalten:

  • einen geschützten Ort zum Wohnen
  • Versorgung und Verpflegung
  • individuelle, bedürfnisorientierte, professionelle Betreuung
  • Förderung und Unterstützung mit dem Ziel ein selbstständiges, selbstbewusstes, eigenverantwortliches Leben zu führen

In einer Wohngemeinschaft werden nicht mehr als acht Kinder und Jugendliche aufgenommen. Den Kindern und Jugendlichen stehen üblicherweise Einzelzimmer, manchmal auch Doppelzimmer, zur Verfügung. Im betreuten Wohnen werden die Jugendlichen zumeist in Garconnieren betreut.

Die sozialpädagogischen Einrichtungen werden ausschließlich von privaten Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben und geführt.
Über die Aufnahme entscheiden in enger Kooperation mit dem Kind oder dem Jugendlichen und dessen Obsorger die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gründe und Ziele der Betreuung werden in einem Hilfeplan fixiert.

Kostenbeitrag

Die unterhaltspflichtigen Angehörigen müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Kostenbeitrag leisten.