Kraftfahrzeuglärmkataster für das Bundesland Salzburg
Bei umweltbezogenen Planungen ist für Straßenverkehrslärm grundsätzlich von einer Prognose mit einem Prognosehorizont von ungefähr 10 Jahren auszugehen.
Für Hauptverkehrsstraßen wurde dazu der Immissionskataster 2030 erstellt. (Hauptverkehrsstraßen gemäß UUIG sind Landesstraßen B und L mit einer Verkehrsstärke von mehr als 8000 Kraftahrzeugen pro Tag im Jahresdurchschnitt, darunter fällt ungefähr ein Drittel des Landesstraßennetzes). Dafür wurden Prognose-Rasterlärmkarten berechnet mit den Geometriedaten, die für die Strategischen Lärmkarten 2012 erhoben worden waren; Abschirmung durch Gelände, Bebauung und Maßnahmen (LS-Wände, LS-Wälle) ist daher berücksichtigt. Den Immissionskataster 2030 finden Sie in den SAGIS-Basisdaten und in SAGISonline im Themenbereich Umwelt – Lärm, für umweltbezogene Planungen ist er verbindlich anzuwenden.
Für Landessstraßen(abschnitte), die nicht im Immissionskataster 2030 enthalten sind, wird die Anwendung des hier veröffentlichten Interimskatasters 2015 empfohlen. Der Interimskataster 2015 baut auf dem ursprünglichen Straßenverkehrslärm-Emissionskataster Prognose 2000 auf (er berücksichtigt also keine Abschirmung durch Gelände, Bebauung oder LS-Wände!) und enthält die Straßenverkehrsprognose 2015. Im Sinne einer Interimslösung wurde keine Aktualisierung der zu Grunde liegenden Geschwindigkeiten vorgenommen. Diese wird für den zukünftigen neuen Straßenverkehrslärmkataster erfolgen. Die Anwendung des Interimskatasters 2015 erfordert daher Korrekturen unterschiedlicher Geschwindigkeiten. Zusätzlich ist für eine Prognose 2030 zum Emissionswert 1 dB zu addieren. Schließlich ist auf ganze dB zu runden (bis 0,4 abrunden; ab 0,5 aufrunden). Mit diesem Emissionswert werden ausgehend von der Straßenachse die Isophonenabstände aus der Abstandstabelle abgelesen.