Die Ethikkommission für das Bundesland Salzburg ist zuständig für:
Die Ethikkommission für das Bundesland Salzburg wurde auf Basis folgender Gesetze eingerichtet:
Gemäß Salzburger Krankenanstaltengesetz ist für die im Land Salzburg bestehenden Krankenanstalten eine Ethikkommission einzurichten, deren Mitglieder (mit Ausnahmen) von der Landesregierung zu bestellen sind. Damit ist die Zuständigkeit der Ethikkommission Salzburg für die angewandte medizinische Forschung in Krankenanstalten per Gesetz geregelt. In diesem Sinne ist die Entscheidung der Leitethikkommission Salzburg bei den oben genannten Materiengesetzen für alle beteiligten Prüfzentren in Österreich bindend. Wird eine Studie im Rahmen einer Diplom- oder Abschlussarbeit durchgeführt, ist dies im Antrag extra zu kennzeichnen. Eine eindeutige Zuständigkeit gibt es für die Bewertung angewandter medizinischer Forschung im Krankenanstaltenbereich.