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Staatsbürgerschaft

Verleihung, Beibehaltung und Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft ist nur mit vorhergehender Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zu uns.

Verleihung der Staatsbürgerschaft

Die Salzburger Landesregierung ist für Ihre Fragen und Anliegen betreffend die Staatsbürgerschaft zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Salzburg, in den Bezirken Salzburg-Umgebung, Hallein, Tamsweg oder Zell am See haben. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz im Bezirk St. Johann im Pongau, wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft.

Bitte beachten Sie, dass für eine persönliche Vorsprache ein Termin erforderlich ist. Vereinbaren Sie diesen im Voraus, um Wartezeiten zu vermeiden und eine rasche Bearbeitung Ihrer Anliegen zu gewährleisten.

Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland haben, ist die jeweilige Landesregierung für Sie zuständig. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz im Ausland, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Vertretungsbehörde im Ausland.

Bitte senden Sie uns vorab das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse w-stb@salzburg.gv.at. Sie erhalten nach Einlangen des ausgefüllten Datenblatts einen Anruf von einem Mitarbeiter des Staatsbürgerschaftsreferates.

Wir sind bemüht, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aufgrund des sehr hohen Anfragevolumens kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Rückruf möglicherweise einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Um die Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht zu verzögern bitten wir Sie, ab dem Zeitpunkt der Übermittlung Ihres Datenblatts innerhalb der nächsten vier Wochen von weiteren Nachfragen abzusehen.

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars:

  • Formular herunterladen: Bitte speichern Sie das Formular zuerst auf Ihrem Computer.
  • Formular ausfüllen: Öffnen Sie das gespeicherte Formular und füllen Sie es vollständig aus.
  • Formular speichern: Speichern Sie das ausgefüllte Formular erneut auf Ihrem Computer.

  • per Post
  • per E-Mail
  • im Postkasten direkt neben der Eingangstür zum Informationsschalter
  • persönliche Abgabe beim Portier (Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag: 8 bis 12 Uhr)

Hinweis:
Es können nur nachzureichende Unterlagen in einem laufenden Verfahren abgegeben bzw. gesendet werden. Anträge auf Verleihung der Staatsbürgerschaft müssen persönlich gestellt werden. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

Wer freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft. Es gibt jedoch die Möglichkeit, vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft zu beantragen.

  • Personen, die seit Geburt Österreicher sind, kann die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt werden, wenn im Privat- und Familienleben des Antragstellers ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt.
  • Bei Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch Abstammung erworben haben, muss die Beibehaltung wegen der von ihnen bereits erbrachten und von ihnen noch zu erwartenden Leistungen im Interesse der Republik liegen.
  • Die allgemeinen Verleihungsvoraussetzungen (ausgenommen Lebensunterhalt) müssen sinngemäß erfüllt sein.
  • Der fremde Staat muss der Beibehaltung zustimmen.
  • Die fremde Staatsangehörigkeit muss binnen zwei Jahren erworben werden.

  • Antrag mit Begründung, dass in Ihrem Privat- und Familienleben ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt oder Nachweise hinsichtlich Ihrer Leistungen im Interesse der Republik
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Kopie des österreichischen Reisepasses
  • Meldebestätigung
  • Strafregisterauszug vom Wohnsitz im Ausland

Fremdsprachige Unterlagen müssen von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.

  • Bewilligung an einen Erwachsenen: 1.165,00 Euro
  • Bewilligung an einen Minderjährigen: 582,00 Euro
  • Antrag: 14,30 Euro
  • Strafregisterauszug: 14,30 Euro
  • sonstige Beilagen: 3,90 Euro je Beilage

Stand Jänner 2024

Die Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder die Evidenzstelle im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich im Original eingebracht werden.

Amt der Salzburger Landesregierung, Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft
Fasaneriestraße 35, 5020 Salzburg
E-Mail: w-stb@salzburg.gv.at

Feststellung der Staatsbürgerschaft

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft

  • jemals erworben haben,
  • tatsächlich jetzt noch besitzen,
  • verloren haben oder
  • zu einem bestimmten Zeitpunkt besessen haben,

können Sie einen Antrag auf Feststellung der Staatsbürgerschaft stellen.

Die Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich im Original eingebracht werden.

Amt der Salzburger Landesregierung, Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft
Fasaneriestraße 35, 5020 Salzburg
E-Mail: w-stb@salzburg.gv.at

Bitte schreiben Sie uns vor der Antragstellung eine E-Mail. Sie erhalten eine Information über die erforderlichen Unterlagen, da dies vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.

Für den Feststellungsbescheid ist eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 582,00 Euro zu entrichten. Für die erforderlichen Beilagen fallen zusätzlich Gebühren an.

Stand Jänner 2024