Gefördert wird die Errichtung von
Wer Förderung beantragt, muss als begünstigte Person anerkannt werden. Dazu müssen einige Voraussetzungen vorliegen. Es müssen mindestens 30 Prozent Fremdmittel für die Finanzierung der Baukosten zugrunde liegen. In Bezug auf die bebaute Liegenschaft muss Eigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum oder ein Baurecht vorliegen.
Das Land Salzburg gewährt
Mindesterfordernisse für die Finanzierung
Einmalzuschuss: Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre
Annuitätenzuschuss: Laufzeit des Kredits: 30 Jahre
Errichtung einer Wohnung auf unbebautem Grundstück (ebenso Einfamilienhaus, Doppelhaus):
Einmalzuschuss (unabhängig vom Familienstand) - € 20.000
Errichtung von Bauerhäusern und Austraghäusern oder einer abgeschlossenen Wohnung im Bauernhaus:
Einmalzuschuss (unabhängig vom Familienstand) - € 20.000
Errichtung von Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells sowie Errichtung von Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung:
Einmalzuschuss nach Personen/Familiensituation:
1 und 2 Personen - € 32.000
3 und 4 Personen, wachsende Familie ohne Kinder - € 42.000
5 und mehr Personen, Jungfamilie, Alleinerziehende - € 52.000
Kinderreiche Familie (ab 3 Kinder) - € 62.000
Das Ansuchen auf Förderung wird im Internet über den Online-Assistenten gestellt. Zur Registrierung benötigt man die ZEUS-Nummer des geprüften Planungsenergieausweises.
Das Förderansuchen muss längstens 12 Monate nach der Baubeginnanzeige gestellt werden.
Nähere Details finden sich im Leitfaden zur Antragstellung.
Buchen Sie bei Bedarf einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch in der Wohnberatungstelle des Landes, Bundesstraße 4, 5071 Wals mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin der Wohnbauförderungsabteilung.Das Beratungsangebot versteht sich als allgemeine Information zur Wohnbauförderung VOR einer möglichen Antragstellung.
Anmerkung: Ein Förderungsansuchen kann von Ihnen jederzeit - auch ohne Termin - gestellt werden.
In der Vorberatung werden keine Einreichpläne oder Energieausweise geprüft.
Haben Sie bereits eingereicht und ein bestehendes Förderansuchen in der Fördersparte Errichtung, wenden Sie sich bitte per e-mail an wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at mit Angabe Ihrer Ansuchennummer, telefonisch an +43662-8042-3000 oder direkt an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in.
Für das Gespräch sind 30 min. für Sie reserviert - wir bitten um pünktliches Erscheinen.
Können Sie den reservierten Termin nicht wahrnehmen, ersuchen wir um verlässliche Terminabsage über den Storno-Button in Ihrer erhaltenen e-mail-Bestätigung.
HINWEIS:
Im Reservierungstool werden Termine bis max. 90 Tage ab aktuellem Datum zur Buchung vorgeschlagen. Sind bereits alle Termine in dem Zeitraum gebucht, werden erst nach Ablauf von einigen Tagen/ca.
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