Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und mobile Anwendungen sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Geöffnetes Menü ist nicht dismissible
WCAG 1.4.13
Unverhältnismäßige Belastung
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2019 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von www.doloops.net vorgenommenen Bewertung erstellt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 14. August 2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern oder Probleme und Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an internet@salzburg.gv.at mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in der Website”. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Land Salzburg, Landes-Medienzentrum
Postfach 527,5010 Salzburg
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 4c des Salzburger Teilhabegesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.