Die geltende Förderungsrichtlinie sowie die aktuelle Version des Antragsformulars können ab sofort im Downloadbereich abgerufen werden.
Was wird gefördert? | Gefördert werden Investitionen, die dazu dienen, den Energie- und Ressourcenbedarf von Unternehmen zu reduzieren. Gegenstand der Förderung sind umweltrelevante Investitionen bzw energiesparende Maßnahmen von Kleinunternehmen aus folgenden Maßnahmenblöcken/-bereichen: Haustechnik:
Gebäudehülle:
Druckluft, Dampf sowie Lüftungs- und Klimatechnik:
Beleuchtung:
Förderbar sind die Kosten für LED-Leuchten, erforderliche Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragsysteme, Schalt- und Steckgeräte, Steuerung, Planung und Montage. Sonnenschutz/Verschattung:
Energieeffiziente Antriebe/Maschinen/Anlagen:
|
Warum wird gefördert? | Ziel der Förderungsaktion ist es, den Umbauprozess zu einer ressourcenschonenden und klimaverträglichen Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen (analog den wirtschaftspolitischen Strategien des Landes Salzburg und der Leitstrategie Klima+Energie Salzburg 2050). |
Wer wird gefördert? | Förderungsempfänger können Unternehmen mit Sitz in Salzburg mit bis zu 20 Arbeitnehmern (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalent) ohne Lehrlinge sein. Als Unternehmen iSd Richtlinie gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen; ausgenommen sind jedoch landwirtschaftliche Betriebe. |
Wie wird gefördert? | Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsaktion erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses in der Höhe von max 5.000,- Euro. Der Zuschuss beträgt max 50 % der förderbaren Investitionskosten. Diese müssen mindestens 2.000,- Euro netto betragen. |
Wann wird gefördert? | Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung durch das umwelt service salzburg. Die Förderungsaktion läuft bis zur Ausschöpfung des (jährlichen) Budgets, längstens bis 31.12.2025. |
Weiteres | Der Förderungsantrag ist vor Beginn der Projektumsetzung (hierzu zählt auch die Auftragserteilung/Bestellung) bei der Förderungsstelle einzureichen. Die Durchführung der Investitionen samt Abrechnung der Projektkosten hat innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen des Förderungsantrages bei der Förderstelle zu erfolgen. |