So könne Anträge eingereicht werden:
Wenn die Ansuchennummer bekannt ist muss diese mitangegeben werden!
Infoblatt zur erweiterten Wohnbeihilfe
| |
Private Wohnung / erweiterte Wohnbeihilfe (zusätzlich benötigte Unterlagen/Formulare) | |
| |
| |
geschieden | Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss samt Vergleichsausfertigung als Nachweis wenn
|
durchgehend getrennt lebend | prätorischer Vergleich vom Gericht über Status dauerhaft getrennt beziehungsweise gesonderte Wohnsitznahme, gegebenenfalls Nachweis Alimente für Förderwerber |
Partner lebt im (Senioren-)heim | Nachweis der Behörde, ob und in welcher Höhe von einem oder beiden Partnern Pension bezogen wird und inwiefern einer gegenüber dem anderen unterhaltspflichtig ist. Besteht keine Unterhaltspflicht vom Antragsteller, dann Pensionsnachweis von Antragsteller der in geförderter Wohnung verbleibt |
verwitwet | Sterbeurkunde Partner/Nachweis Witwerpension |
Antragsteller hat Beeinträchtigung | |
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % | Behindertenpass vorlegen |
Pflegegeld Stufe 3 bzw. höher | Nachweis Pflegegeld oder Gutachten von Amtsarzt/Facharzt – förderbare Nutzfläche erhöht sich um bis zu 10 m2 |
Behinderung/Pflegebedürftigkeit | Gutachten eines Amtsarztes/Facharztes über Notwendigkeit einer höheren Wohnnutzfläche |
| |
Private Wohnung / erweiterte Wohnbeihilfe (zusätzlich benötigte Unterlagen/Formulare) | |
| |
| |
| |
| |
Antragsteller hat Beeinträchtigung | |
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % | Behindertenpass vorlegen |
Pflegegeld Stufe 3 bzw. höher | Nachweis Pflegegeld – förderbare Wohnnutzfläche erhöht sich um bis zu 10 m2 |
Behinderung/Pflegebedürftigkeit | Gutachten eines Amtsarztes/Facharztes über Notwendigkeit einer höheren Wohnnutzfläche |
Antragsteller ist geschieden | Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss samt Vergleichsausfertigung als Nachweis wenn
|
Antragsteller war in Lebensgemeinschaft | Jugendamtsbestätigung, Unterhaltsvergleich nicht älter als 3 Jahre, Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) sofern Kindesunterhalt nicht angegeben oder bekannt: Anwendung Regelbedarf nach Alter des Kindes
|
Kind ist Baby/Kleinkind | Nachweise Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld |
Kind ist Lehrling (volljährig) | Nachweis über Lehrlingsentschädigung, (zählt gesamt zum Einkommen, Einkommenssteuerbescheid notwendig) |
Kind ist beim Bundesheer | Nachweis Zeitraum/Bezüge Grundwehrdienst oder Zivildienst, zählt nicht zum Einkommen |
Kind absolviert Berufspraktikum | zählt zum Einkommen, solange es nicht während der „Ferien“ absolviert wird (Ferialarbeit zählt nicht) |
Kind verdient geringfügig (volljährig) | zählt zum Einkommen |
Kind ist beeinträchtigt | Bescheid vom Finanzamt über erhöhte Familienbeihilfe |
| |
Private Wohnung / erweiterte Wohnbeihilfe (zusätzlich benötigte Unterlagen/Formulare) | |
| |
| |
| |
Antragsteller ist verheiratet | Heiratsurkunde |
Antragsteller ist in Lebensgemeinschaft | Anerkennung als Lebensgemeinschaft:
|
| |
Antragsteller (oder im gemeinsamen Haushalt lebende, nahestehende Person) hat Beeinträchtigung | |
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50% | Behindertenpass vorlegen |
Pflegegeld Stufe 3 bzw. höher | Nachweis Pflegegeld – förderbare Wohnnutzfläche erhöht sich um bis zu 10 m² |
Behinderung/Pflegebedürftigkeit | Gutachten eines Amtsarztes/Facharztes über Notwendigkeit einer höheren Wohnnutzfläche |
| |
Private Wohnung / erweiterte Wohnbeihilfe (zusätzlich benötigte Unterlagen/Formulare) | |
| |
| |
| |
| |
| |
Antragsteller ist verheiratet | Heiratsurkunde |
Antragsteller ist in Lebensgemeinschaft | Anerkennung als Lebensgemeinschaft:
|
| |
Antragsteller (oder im gemeinsamen Haushalt lebende, nahestehende Person) hat Beeinträchtigung | |
Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % | Behindertenpass vorlegen |
Pflegegeld Stufe 3 bzw. höher | Nachweis Pflegegeld – förderbare Wohnnutzfläche erhöht sich um bis zu 10 m² |
Behinderung/Pflegebedürftigkeit | Gutachten eines Amtsarztes/Facharztes über Notwendigkeit einer höheren Wohnnutzfläche |
| |
Kind ist Baby/Kleinkind | Nachweise Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld |
Kind ist Lehrling (volljährig) | Nachweis über Lehrlingsentschädigung, (zählt gesamt zum Einkommen, Einkommenssteuerbescheid 2019 notwendig) |
Kind ist beim Bundesheer | Nachweis Zeitraum/Bezüge Grundwehrdienst Zivildienst, zählt nicht zum Einkommen |
Kind absolviert Berufspraktikum | zählt zum Einkommen, solange es nicht während der „Ferien“ absolviert wird (Ferialarbeit zählt nicht) |
Kind verdient geringfügig (volljährig) | zählt zum Einkommen |
Kind ist beeinträchtigt | Bescheid vom Finanzamt über die erhöhte Familienbeihilfe |
h)Wird Sozialunterstützung bezogen, kann unter bestimmten Voraussetzungen, das dort ermittelte Einkommen herangezogen werden. Der Bescheid der aufrechten Sozialunterstützung ist beizulegen.
Berücksichtigungswürdige Gründe liegen nur vor, wenn die Vorlage des Einkommensteuerbescheides/der Arbeitsnehmerveranlagung zeitlich, rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist, ein Übertritt in den Ruhestand erfolgte oder Transferleistungen innerhalb des vorgegangenen Jahres nicht öfter als einmal vom selben Leistungserbringer bezogen wurden.
Bei einem ausschließlich geringfügigen Einkommen ohne Sozialversicherungsleistung ist möglicherweise kein Einkommensteuerbescheid möglich, hier kann auch ein Jahreslohnzettel vorgelegt werden.
Der Berechnung des Haushaltseinkommens ist das Einkommen sämtlicher Mieter und sonstigen Bewohner zugrunde zu legen. Auszugehen ist dabei vom Jahreseinkommen (somit inklusive allfälliger Sonderzahlungen), vermindert um die insgesamt bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, die Einkommensteuer und die Werbungskosten.
Alle Unterlagen sind in KOPIE vorzulegen. Bei einer elektronischen Übermittlung ist auf die Lesbarkeit der Dateien zu achten!