Parteienverkehr
Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Amtsstunden
Montag bis Donnerstag, 7.30 bis 16.15 Uhr
Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr
Keine Amtsstunden gibt es an Feiertagen und am 24. Dezember sowie am 31. Dezember. Während dieser Zeit erreichen Sie uns per Post, E-Mail oder Telefax. Telefax und E-Mail der Bezirkshauptmannschaft sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit.
Außerhalb der Amtsstunden übermittelte elektronische Anbringen gelten mit dem Zeitpunkt des Einlangens als rechtswirksam eingebracht. Ein Anbringen liegt jedoch nur dann vor, wenn es tatsächlich und vollständig bei der Behörde eingelangt ist. Die Übermittlung eines Links, über welchen für die Behörde Dokumente zum Download bereitgestellt werden, entspricht NICHT den Anforderungen eines Anbringens.
Rechtswirksame Anbringen per E-Mail können Sie an diese Adresse (bh-tamsweg@salzburg.gv.at) einbringen. Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg gesendet werden, gelten nicht als rechtswirksam eingebracht.
Elektronischer Rechtsverkehr
ERV-Anschriftcode: Z015205
Elektronische Zustelldienste laut Zustellgesetz: ERsB-Ordnungsnummer: 9110026290734 an „Bezirkshauptmannschaft Tamsweg“
Salzburger Sparkasse, Geschäftsstelle Tamsweg
BIC: SBGSAT2SXXX
IBAN: AT22 2040 4095 0711 0505
Verwaltungsstrafen:
IBAN: AT64 2040 4000 4271 5862
UID: ATU36796400
Zahlung mit Kreditkarte möglich