Bei Vorliegen der Voraussetzungen ermächtigt der Landeshauptmann auf Antrag Ziviltechniker des einschlägigen Fachgebietes, Vereine oder zur Reparatur von Kraftfahrzeugen oder Anhängern berechtigte Gewerbetreibende zur wiederkehrenden Begutachtung aller oder einzelner Arten von Fahrzeugen zu ermächtigen.
Voraussetzungen: (grundsätzliches, Details auf Anfrage)
Persönliche Qualifikation und geeignetes Personal:
(mind. eines der folgenden Qualifikationsmerkmale muss vorliegen)
Berechtigungen gleichwertiger Ausbildung oder Berechtigung (Lehrbrief oder Meisterprüfung für Kraftfahrzeugmechaniker).
Geeignetes Personal
Die für die wiederkehrende Begutachtung verantwortliche(n) geeignete(n) Person(en) müssen dem Stand der Technik entsprechende Sachkenntnisse sowie ein ausreichendes Wissen über die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung besitzen (Nachweis über Grundschulung sowie periodische - alle 3 Jahre - Weiterbildungsschulungen).
Schulungen werden bei der Wirtschaftskammer Salzburg abgehalten.
Verfügung über verschiedene Einrichtungen zur Überprüfung von Kraftfahrzeugen:
zum Beispiel (nur auszugsweise Aufzählung):
Zuweisung auf Antrag durch das Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Verkehrsrecht.