Das Angebot der Haushaltshilfe unterstützt Menschen bei der Haushaltsführung, um den weiteren Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Zu den Standardleistungen gehören: Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Unterstützung bei der Körperpflege, An- und Auskleiden.
Das Angebot der Hauskrankenpflege richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Pflege brauchen. Dazu gehören insbesondere: Verabreichung von Injektionen, Verbandwechsel, Körperpflege, Bandagieren der Beine.
Die Angehörigenentlastung versteht sich als ergänzendes Angebot zu den bestehenden mobilen Diensten wie Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege und bietet Angehörigen stundenweise, regelmäßig und langfristig die Möglichkeit, sich von der Pflege eine Auszeit zu nehmen.
Betroffene können selber auswählen, welche Organisation die Betreuung und Pflege übernehmen soll. Betroffene können für ihre Betreuung und Pflege unter 14 privaten Organisationen (in der Rechtsform eines Vereins oder einer GmbH) auswählen. Die nachstehenden Organisationen können den Kostenzuschuss ihrer Kunden mit der Landesregierung verrechnen.
Das Land Salzburg fördert mittels Zuschuss Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege.
Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind vom Betroffenen aus dem Einkommen und Pflegegeld zu bezahlen. Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss, der unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt wird:
Die Kosten für Betreuung und Pflege werden durch einen Zuschuss des Landes verringert. Der Kostenzuschuss zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab.
Die Eigenleistung beträgt jedenfalls pro Monat:
Die maximale Eigenleistung beträgt pro Stunde:
Der Landeszuschuss für häusliche Betreuung und Pflege wird grundsätzlich für 100 Stunden pro Monat und Haushalt geleistet.
Diese Obergrenze erhöht sich für im Haushalt lebende Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten, von denen beide pflege- oder hilfsbedürftig sind, auf 120 Stunden.
Darüber hinaus kann für Personen, die eine besondere Betreuung benötigen, zur Vorbereitung einer stationären Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung das Stundenausmaß einmal pro Haushalt für höchstens sechs Monate um bis zu 20 Stunden je Monat erhöht werden.
Wer einen Zuschuss beantragt, nimmt direkt Kontakt mit der Haushaltshilfe- und Hauskrankenpflegeorganisation auf, die die Betreuung übernehmen wird. Diese Organisation nimmt beim Hausbesuch das Antragsformular mit, unterstützt beim Ausfüllen des Formulars und leitet das ausgefüllte Formular an die zuständige Behörde weiter. Eine Durchschrift des Antrags verbleibt beim Antragsteller.
Einen Antrag können stellen:
Nach Antragstellung bei der zuständigen Behörde vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung oder der Bezirkshauptmannschaft einen Hausbesuch. Bei diesem Hausbesuch werden